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Die Gesundheitskasse

Pflegeleistungen/Pflegegeld

Pflegeleistungen/Pflegegeld

Die Festlegung einer Pflegestufe ist Basis für die individuelle Betreuung eines Menschen, der zum Pflegefall wird. Damit schaffen wir die finanziellen Voraussetzung für die Bewältigung einer Situation, die für alle Beteiligten wirklich nicht einfach ist. Mindestens ebenso wichtig ist deshalb der menschliche Aspekt: die persönliche Beratung durch unsere Krankenpflegefachkräfte. Sie helfen Betroffenen, mit der neuen Situation zurecht zu kommen, geben wertvolle Tipps und unterstützen konkret auch bei Formalitäten und bei Organisatorischem.

Private Pflege zu Hause unterstützen wir durch das Pflegegeld nach den aktuell gültigen Pflegestufen-Tarifen, dessen Höhe je nach Pflegestufe gestaffelt ist:

  • Pflegestufe I: 235 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II: 440 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III: 700 Euro pro Monat


Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste oder professionelle Pflegekräfte finanzieren wir nach folgenden Pflegestufen:

  • Pflegestufe I: 450 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II: 1.100 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro pro Monat


Dauerhaft stationäre Pflege: Hierfür übernehmen wir die Kosten bis zu 1.510 Euro monatlich, in Ausnahmen bis zu 1.825 Euro monatlich.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung
Auch hierüber informieren unsere Krankenpflegefachkräfte Sie gerne im Detail: In bestimmten Situationen besteht die Möglichkeit weiterer Zuschüsse und Kostenbeteiligungen. Beispiele hierfür:

Verhinderungspflege: Auch die pflegenden Angehörigen brauchen Erholungsurlaub oder sind mal krank. Für diese Fälle bezuschusst die AOK die notwendige Ersatzpflege bis zu 4 Wochen bzw. bis zu 1.550 Euro im Jahr.

Kurzzeitpflege: Hat sich z. B. die Pflegebedürftigkeit rasch verschlimmert und es konnte noch kein Platz in einem Pflegeheim gefunden werden, so finanziert die AOK zur Überbrückung den Aufenthalt in einem Kurzzeitpflegeheim. Diese "Ersatzpflege" wird bis zu 4 Wochen bzw. 1.550 Euro im Jahr übernommen.

Pflegekurse: Die AOK vermittelt und bezahlt den pflegenden Angehörigen Kurse, in denen sie lernen, mit Hilfsmitteln umzugehen, Pflegefehler zu vermeiden und die Pflege bestmöglich zu organisieren.

Zusätzliche Betreuungsleistungen: Besteht für den Patienten ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung, z. B. bei bestimmten psychischen Erkrankungen, für Demenz Erkrankte und geistig Behinderte, unterstützt die AOK diese zusätzliche Betreuung zweckgebunden durch einen Zuschuss je nach Betreuungsbedarf von bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag) im Jahr.
Diese Leistungen können auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten, die noch keine Pflegestufe erreicht haben. 

Wohnumfeld-Veränderung: Wenn das Wohnumfeld verändert werden muss, um eine Pflege zu Hause zu ermöglichen, unterstützen wir dies mit einem Extra-Zuschuss bis zu 2.557 Euro.

Finanzierung von Hilfsmitteln, die die Situation des Gepflegten verbessern bzw. die Pflege erleichtern.

Renten- und Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind für diese Tätigkeit unfallversichert. Außerdem sorgt die AOK-Pflegekasse für die soziale Sicherung der ehrenamtlich Pflegenden, indem sie die Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Eine Voraussetzung: Die betreffende Person leistet mindestens 14 Pflegearbeitsstunden pro Woche.

Hospize: Neben den Leistungen der Pflegekasse beteiligt sich die AOK an den Kosten für die Versorgung unheilbar Kranker und Sterbender in Hospizen.

Mehr Zeit für Angehörige: die Pflegezeit
Um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für bis zu sechs Monate ohne Lohn- oder Gehaltszahlung von der Arbeit freistellen zu lassen. Je nach individueller Situation übernimmt die AOK für Sie in dieser Pflegezeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur Rentenversicherung.
Tritt eine Pflegesituation plötzlich auf, können Sie als Arbeitnehmer kurzfristig für bis zu zehn Tage der Arbeit fern bleiben, um die Pflege in dieser Zeit sicherzustellen oder eine bedarfsgerechte Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren.

Mehr Beratung und schnelle Hilfe
Pflegeberater unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Organisation der Pflege durch Beratung und Koordination das gesamte Leistungsgeschehen für die Pflegebedürftigen.

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