SAPV
SAPV - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.
Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz stellen ihren Versicherten eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben durch qualifizierte Leistungserbringer zur Verfügung. Hierzu schließen sie mit geeigneten Leistungserbringern Verträge gemäß § 132 d SGB V, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist.
Teilnahmevoraussetzungen und Vertragsunterlagen für interessierte Leistungsanbieter aus Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Downloads
- Vertrag (PDF-Datei, 628 KB)
- SAPV-Richtlinie (PDF-Datei, 113 KB)
- Empfehlungen (PDF-Datei, 130 KB)
- Leitfaden für einen Antrag (PDF-Datei, 124 KB)
- Strukturerhebungsbogen Leistungserbringer (PDF-Datei, 29 KB)
- SAPV-Teilnahmeerklärung (PDF-Datei, 135 KB)
- SAPV-Erstassessment (PDF-Datei, 376 KB)
- SAPV-Dokumentation zum Eingangsassessment (PDF-Datei, 920 KB)
- SAPV-Pharmakotherapiebogen (PDF-Datei, 500 KB)
- SAPV-Abrechnungsbogen (PDF-Datei, 344 KB)
- SAPV-Patientakte (ZIP-Datei, 267 KB)
- XKM-Verschluesselung (ZIP-Datei, 6,3 MB)
Kontakt
E-Mail: sapv@rp.aok.de





