Doppelter Festzuschuss
Wir verdoppeln Ihren gesetzlichen Festzuschuss im
1. Teilnahmejahr bis maximal 250 Euro, im
2. Teilnahmejahr bis maximal 500 Euro und im
3. Teilnahmejahr bis maximal 750 Euro.
Ab dem 4. Jahr erhalten Sie dann den vollen Leistungsbetrag. Maximal erstatten wir Ihnen jeweils die Kosten der Zahnarztrechnung.