Bonus-Wahltarif
Tarif
Ihre Teilnahme beginnt mit dem auf den Eingang der Teilnahmeerklärung folgenden Monat. Ihre Teilnahme endet nach schriftlicher Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, frühestens nach Ablauf von 3 Jahren. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich Ihre Teilnahme jeweils um ein Jahr. Für die Dauer der Teilnahme ist die Kündigung der Mitgliedschaft bei der AOK nicht möglich. Falls ein Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht oder eine Prämienauszahlung verringert wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Das sollten Sie außerdem wissen:
- Der reine Arztbesuch (ohne ausgestelltes Kassenrezept für Medikamente) löst keine Eigenbeteiligung aus.
- Deshalb führen auch Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen nicht zu zusätzlichen Eigenanteilen.
- Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Angehörigen führen ebenfalls nicht zu zusätzlichen Eigenanteilen.





