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Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien

Im Urlaub zum Arzt – das möchte niemand. Aber falls doch, benötigen Urlauber in den drei genannten Ländern eine Anspruchsbescheinigung, früher Auslandskrankenschein genannt.

Auslandskrankenschein

Bestellen Sie Ihre Anspruchsbescheinigung vor Ihrem Urlaub. Sie können den Auslandskrankenschein auch gleich für Ihre mitversicherten Familienangehörigen anfordern. 

Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung erhalten Sie alle notwendigen medizinischen Leistungen durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. 

Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist dann nötig, wenn Sie Leistungen wie Rücktransport in die Heimat, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen in privaten Einrichtungen nutzen möchten.

Wer in Länder außerhalb Europas reist, sollte in jedem Fall eine private Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung) abschließen. Andernfalls können medizinische Leistungen teuer werden, da sich die Kosten nicht über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnen lassen. Auch in Europa sind einzelne Gebiete nicht durch die EHIC abgedeckt. 

Hier finden Sie mehr Informationen zur Auslandskrankenversicherung.

Aktualisiert: 21.03.2024

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