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Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege erhalten Menschen, die aufgrund einer Erkrankung besondere Unterstützung benötigen. Ziel der häuslichen Krankenpflege ist es, die ärztliche Behandlung und Genesung der Betroffenen sicherzustellen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind zuzahlungspflichtig.
Eine Frau sitzt mit einem Gipsverband am Bein im Sessel, ein Mann reicht ihr ein Heißgetränk.© iStock / miodrag ignjatovic

Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung

Wenn Patientinnen und Patienten aufgrund einer Erkrankung im Alltag stark eingeschränkt sind, darf ihnen der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin häusliche Krankenpflege verordnen. Diese kann beispielsweise beinhalten, dass Betroffene bei einem vorübergehenden Hilfebedarf auch Unterstützung in der Grundpflege und Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Zudem sind zu Hause auch Maßnahmen der ärztlichen Behandlung durch Pflegekräfte möglich. Zu den Zielen der häuslichen Krankenpflege gehören folgende:

  • Patientinnen und Patienten sollen nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause bleiben oder möglichst früh zurückkehren können.
  • Die ambulante ärztlichen Behandlung soll ermöglicht werden.
  • Bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung soll die Versorgung für Betroffene sichergestellt sein.

Häusliche Krankenpflege kann auch bei psychischen Erkrankungen sinnvoll sein. Die AOK übernimmt aufgrund der Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, mit Ausnahme gegebenenfalls zu leistender Zuzahlungen.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege

  • Behandlungspflege: Sie dient dazu, die medizinische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit des Patienten oder der Patientin sicherzustellen. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt oder einer Ärztin erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruck- oder Blutzuckermessen oder die wöchentliche Bereitstellung von Medikamenten.
  • Grundpflege: Sie beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege (z. B. Waschen, Mund- und Zahnpflege, Harnlassen, Stuhlgang), der Ernährung (z. B. Anreichen und mundgerechtes Zerkleinern von Speisen) und der Bewegung (z. B. Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Ausziehen).
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie betrifft notwendige Aufgaben im Haushalt des Patienten. Das kann zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten, das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung sein.

Für welche dieser Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege konkret die Kosten übernehmen können, richtet sich nach der Zielsetzung der Verordnung.

Häusliche Krankenpflege: Das zahlt die AOK

Die AOK übernimmt einen Großteil der Kosten für die häusliche Krankenpflege. Voraussetzung ist, dass der Patient oder die Patientin selbst nicht in der Lage ist, die medizinischen Maßnahmen zu übernehmen. Zudem darf auch keine andere Person in dessen Haushalt leben, die die pflegerische und medizinische Versorgung durchführen könnte. Welche Leistungen der häuslichen Krankenpflege die AOK im Einzelnen übernimmt, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab und von der Zielsetzung der Verordnung von häuslicher Krankenpflege. Grundsätzlich gilt:    

  • Sicherungspflege: Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, übernehmen wir die Kosten für die Behandlungspflege, solange es medizinisch notwendig ist.
  • Krankenhausvermeidungspflege: Wenn die häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt ersetzen, vermeiden oder verkürzen kann, übernehmen wir in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Behandlungspflege. Soweit es medizinisch erforderlich ist, zahlt die AOK zusätzlich die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Unterstützungspflege: Die sogenannte Unterstützungspflege erhalten Patientinnen und Patienten, die nicht pflegebedürftig sind oder den Pflegegrad 1 haben und wegen schwerer Krankheit oder wegen einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf eine pflegerische Unterstützung in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung angewiesen sind. In diesen Fällen übernimmt die AOK in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten hierfür. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des Patienten keine andere Person lebt, die die Versorgung entsprechend übernehmen kann.

Für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • für jede Verordnung 10 Euro
  • für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten

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Wenn ein Elternteil krank wird, können Familien eine Haushaltshilfe zur Unterstützung ihres Alltags beanspruchen.

Kurzzeitpflege

Die vollstationäre Kurzzeitpflege richtet sich an Personen mit und ohne Pflegebedürftigkeit.

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Aktualisiert: 24.10.2023

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