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Teilnahme an Gesundheitskursen: Gutscheine und Anmeldung

Die Teilnahme an einem AOK-Gesundheitskurs und an dem Kursangebot eines AOK-Gesundheitspartners ist regional unterschiedlich geregelt. Hier erfahren Sie mehr über die Buchung aller Kurse mit und ohne Gutschein.
Eine Gruppe von Frauen und Männern joggt auf einem asphaltierten Weg durch einen Stadtpark. © iStock / TommL

AOK-Gutscheine für Kursangebote der AOK-Gesundheitspartner

Versicherte der AOK Bremen, AOK Niedersachsen, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und AOK Rheinland/Hamburg können mit einem AOK-Gutschein an zwei zertifizierten Gesundheitskursen pro Jahr teilnehmen. Die Angebote der Partner sind über die Kurssuche zu finden.

Der Gutschein muss lediglich zu Beginn des Kurses beim Präventionspartner vorgelegt werden. Die Kosten rechnet er direkt mit der AOK ab. Wichtig: Der Kurs ist mit dem Gutschein kostenfrei, wenn die Versicherten an mindestens 80 Prozent der Termine teilgenommen haben. Nähere Informationen, auch zur Beantragung, erhalten Sie jederzeit bei Ihrer AOK.

Zuschuss für qualitätsgeprüfte Kurse der ZPP

Die AOK bezuschusst alle qualitätsgeprüften Kurse der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention).

In der Datenbank finden Sie weitere Gesundheitskurse zu den Themenfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Alle Kurse sind qualitätsgeprüft und durch die ZPP als anerkannte Präventionskurse zertifiziert.

Je nach AOK ist die Höhe des Zuschusses unterschiedlich.

Wie nehme ich an den AOK-Gesundheitskursen und den Angeboten der Gesundheitspartner meiner AOK teil?

Versicherte der AOK PLUS, der AOK Bremen und der AOK Niedersachsen erfahren hier mehr zur Beantragung von AOK-Gutscheinen. Wie die kostenfreie Kursteilnahme bei Ihrer AOK funktioniert, erfahren Sie, indem Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben.

Aktualisiert: 21.03.2024

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