Expertenforum - Zwei Gesellschaften - gleicher GS / GF

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  • 01
    Zwei Gesellschaften - gleicher GS / GF

    Guten Tag, wir haben einen SV-pflichtigen Arbeitnehmer bei der XY GmbH. Dieser beginnt nun noch eine geringfügige Beschäftigung bei der AB GmbH. Insoweit kein Problem, jedoch hat die XY GmbH und die AB GmbH denselben Gesellschafter - Geschäftsführer. Sind die beiden Tätigkeiten nun getrennt voneinander zu betrachten oder bildet diese Konstellation eine Einheit der Beschäftigung?

  • 02
    RE: Zwei Gesellschaften - gleicher GS / GF

    Guten Tag,
     
    mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet. Dabei ist auf den in der Sozialversicherung verwendeten Begriff des Arbeitgebers abzustellen, der einen eigenständigen Inhalt hat.
     
    Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist demnach allein zu prüfen, ob Arbeitgeberidentität besteht. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend.
     
    Entscheidend ist allein, dass es sich rechtlich gesehen um ein und denselben Arbeitgeber, das heißt um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, handelt. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist von zwei unterschiedlichen juristischen Personen (XY GmbH und YB GmbH) auszugehen, auch wenn beide Gesellschaften denselben Gesellschafter-Geschäftsführer haben. Ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis liegt nach unserer Einschätzung nicht vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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