Hallo,
wir haben bei einem Mitarbeiter im Zuge der Pflegereform zum 01.07.2023 festgestellt, dass dieser ein Kind hat und bereits zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginnes 2019 hatte.
Dadurch haben wir von 2019 bis zum 30.06.2023 zu Unrecht den Beitragszuschlag für Kinderlose abgeführt.
Meine Frage: Können wir dies mit der Krankenkasse rückabwickeln und wenn ja wie?
VIelen Dank.
Paul Gebhorst