Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN Student 23 Jahre ist über die Eltern in der privaten KV mitversichert. Er ist nach den Rahmenbedingungen ein ordentlicher Student mit einer Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Std.. Er soll im Monat 800,00 € brutto verdienen. Reicht der Nachweis der privaten KV für die
Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht. Er ist somit frei in der Beitragsberechnung KV, AV, PV und pflichtig in der RV. Ist diese Auffassung korrekt? Vielen Dank! Kluge