Expertenforum - Unterschreitung 538 Euro

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  • 01
    Unterschreitung 538 Euro

    Eine befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist vorhanden. Wegen Krankheit an einem Tag erfolgt keine Entgeltfortzahlung für diesen Tag und die 538 Euro werden für den Befristungszeitraum unterschritten. Bleibt das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig oder wird es durch die Unterschreitung der 538 Euro zum Minijob?

  • 02
    RE: Unterschreitung 538 Euro

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts vorausschauend zu Beginn der Beschäftigung bzw. erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen vorzunehmen. Dabei ist festzustellen, ob es sich um eine geringfügig entlohnte oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.  
     
    Die Feststellung bleibt für die Vergangenheit grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn die vorgenommene Schätzung infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände mit den tatsächlichen Arbeitsentgelten aus der Beschäftigung nicht übereinstimmt.
     
    Das Beschäftigungsverhältnis bleibt somit sozialversicherungspflichtig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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