Eine befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist vorhanden. Wegen Krankheit an einem Tag erfolgt keine Entgeltfortzahlung für diesen Tag und die 538 Euro werden für den Befristungszeitraum unterschritten. Bleibt das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig oder wird es durch die Unterschreitung der 538 Euro zum Minijob?
Expertenforum - Unterschreitung 538 Euro
Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
-
01
Unterschreitung 538 Euro
-
02
RE: Unterschreitung 538 Euro
Guten Tag,
grundsätzlich ist die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts vorausschauend zu Beginn der Beschäftigung bzw. erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen vorzunehmen. Dabei ist festzustellen, ob es sich um eine geringfügig entlohnte oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Die Feststellung bleibt für die Vergangenheit grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn die vorgenommene Schätzung infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände mit den tatsächlichen Arbeitsentgelten aus der Beschäftigung nicht übereinstimmt.
Das Beschäftigungsverhältnis bleibt somit sozialversicherungspflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service