Hallo,
zählen Aufwendungen des ArbG für die betriebliche Altersversorge des ArbN (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung), die nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sv-frei sind, zur Bemessungsgrundlage für die U1/U2 und damit auch zu den erstattungsfähigen Auswendungen? Die Aufwendungen werden laufend gezahlt (monatlich).
Vielen Dank und viele Grüße
Friedrich