Expertenforum - Student Praktikum

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  • 01
    Student Praktikum

    Sehr geehrtes Team,


    ein Student muss während seines Studiums sein vorgeschriebenes 6 wöchiges Praktikum absolvieren. Dieses kann er aus Termingründen nur in Teilabschnitten ablegen.

    Für die ersten 3 Wochen am Stück wurde er beschäftigt und aus Prüfungsgründen wieder abgemeldet.

    Nun möchte er die vorlesungsfreie Zeit an einem Tag der Woche für das Restpraktikum nutzen und vorausichtlich so seine verbliebenen 15 Tage des Praktikums absolvieren.

    Können Sie mir bitte mitteilen, ist dies zulässig?

    Er sollte dann vom 1. Tag an wieder mir Meldegrund 190 angemeldet sein, auch wenn nur ein Tag in der Woche das Praktikum statt findet?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

  • 02
    RE: Student Praktikum

    Hallo Cornelia,
     
    ein in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Da Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist allerdings eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1(ggf.) und U2 abzuführen.

    Eine Splittung des Praktikumszeitraums ist nach unserer Kenntnis auf Antrag grundsätzlich möglich, sofern die jeweilige Hochschule bzw. Universität dem zustimmt.  
    Wurde einer wie von Ihnen beschriebenen Splittung durch die betroffene Hochschule/Universität genehmigt, spricht sozialversicherungsrechtlich nichts gegen die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise. Die verbliebenen 15 Tage könnten für den kompletten Zeitraum in einer Meldung mit dem Personengruppenschlüssel “190“ gemeldet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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