Expertenforum - rückwirkende Bewilligung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

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  • 01
    rückwirkende Bewilligung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

    Liebes AOK-Team,


    ein Mitarbeiter hat Ende März 2024 einen rückwirkenden Rentenbescheid für eine Erwerbsunfähigkeitsrente ab 10/2022 erhalten.

    Muss der Beitragsgruppenschlüssel dann ab 10/2022 von 1111 auf 3101 geändert werden?

    Der Mitarbeiter hat ab dem 01.10.2022 weiterhin sporadische Sonderzahlungen nach Tarifvertrag von uns erhalten.

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: rückwirkende Bewilligung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

    Hallo Nadine M.,
     
    wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt, ist eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen.
     
    In einem solchem Fall besteht Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht. Zu beachten ist jedoch, dass die Bezieher voller Erwerbsminderungsrenten keinen Anspruch auf Krankengeld haben und somit der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden ist (Beitragsgruppe 3). Außerdem führt der Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
     
    Demzufolge ist – wie von Ihnen vermutet - eine rückwirkende Ummeldung zum Tag des Rentenbeginns (hier: 01.10.2022) in den Beitragsgruppenschlüssel „3101“ zu veranlassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: rückwirkende Bewilligung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

    Liebes Expertenteam,


    vielen Dank für die Information, genauso sind wir vorgegangen, haben aber von einer Sachbearbeiterin Ihres Hauses einen Brief bekommen, dass wir die Meldung mit der Beitragsgruppe 3101 ab 01.10.2022 stornieren sollen, da wir damit den Leistungsfall gestört haben. Wir haben die Auskunft bekommen, die vorläufige Endrechnung und die notwendigen Korrekturen die auf Zeiträume ab 01.10.2022 bis 31.03.2024 erfolgen mussten, wieder mit der Beitragsgruppe 1111 abzurechnen und Meldungen wieder neu zu generieren.

    Wir haben auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass wir die Beitragsgruppe 3101 erst für künftige Abrechnungsfälle anwenden dürfen aber auf keinen Fall rückwirkend ab 01.10.2022, da hier eine Verrechnung zwischen der RV und der KK erfolgt.

    Wie sollen wir hier nun verfahren?

    Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar.


     

  • 04
    RE: rückwirkende Bewilligung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

    Hallo Nadine M.,
     
    gestatten Sie uns zunächst die Bemerkung, dass das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht eine bundesweite Plattform ist, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben.
     
    Eine verbindliche Klärung von Sachverhalten kann daher nur durch die zuständige Krankenkasse erfolgen.
     
    Wie wir Ihnen in unserer ersten Antwort mitgeteilt haben, ist im Fall einer rückwirkend zugebilligten vollen Erwerbsminderungsrente eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen. Dies gilt insbesondere auch dann, sofern in diesem Zeitraum von der zuständigen Krankenkasse Krankengeld gezahlt wurde.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, die zuständige AOK vor Ort nochmals zu kontaktieren und eine verbindliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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