Liebes AOK-Team,
ein Mitarbeiter hat Ende März 2024 einen rückwirkenden Rentenbescheid für eine Erwerbsunfähigkeitsrente ab 10/2022 erhalten.
Muss der Beitragsgruppenschlüssel dann ab 10/2022 von 1111 auf 3101 geändert werden?
Der Mitarbeiter hat ab dem 01.10.2022 weiterhin sporadische Sonderzahlungen nach Tarifvertrag von uns erhalten.
Vielen Dank!