Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin hat mit ihrem Lebensgefährten ein gemeinsames Kind.
Er hat aber auch noch 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht, die auch im gemeinsamen Haushalt leben. Werden diese beiden Kinder als Stiefkinder in der Berechnung des Pflegeversicherungszuschlages berücksichtigt, auch wenn keine Ehe besteht?
Oder ist eine Ehe zwangsläufig für die Berücksichtigung der Kinder erforderlich?
Mit freundlichen Grüßen
S. Franzen