Wir haben eine Mitarbeiterin die bis 28.01.2024 in Elternzeit mit dem letzten Kind war.
Am 29.01.2024 wäre ihr erster Arbeitstag nach EZ bei uns gewesen. Sie teilte uns zu diesem Zeitpunkt mit, dass sie erneut schwanger ist und jetzt erstmal eine Arbeitsunfähigkeit bringt. Sie war dann von 29.01.2024 bis 12.02.2024 AU, von 13.02.2024 bis 23.02.2024 kam dann ein vorrübergehendes Beschäftigungsverbot und seit 26.02.2024 ist sie wieder AU und ab 24.03.2024 somit im Krankengeldbezug.
Welche 3 letzten Gehälter soll ich hier für die Berechnung des Mutterschaftszuschusses verwenden? Ab 19.06.2024 beginnt der Mutterschutz und März April und Mai scheiden ja aus da ich kein volles Nettogehalt habe. Soll ich dann für die 3 Monate das Gehalt verwenden welches sie Netto hätte wenn Sie gearbeitet hätte oder die 3 Monate vor dem letzten Mutterschutz aus 2020?