Expertenforum - Meldungen bei Rente wegen voller ERwerbsminderung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Meldungen bei Rente wegen voller ERwerbsminderung

    Guten Tag,


    wir haben aktuell einen Fall, wo die Krankenkasse uns auffordert, eine Meldung zu tätigen, für die wir keine Veranlassung sehen:


    Der Mitarbeiter erhält ab dem 01.05.2023 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wir haben ihn daher (automatisch über das Programm) eine Abmeldung mit Meldegrund 34 vom 01.05. bis 31.05.23 getätigt. Die Krankenkasse verlangt jetzt, dass wir diese Meldung stornieren und die Abmeldung zu einem Datum im Oktober 2023 nachholen, nachdem der Zeitraum der Entgeltfortzahlung abgelaufen ist, da das Arbeitsverhältnis nach § 7 Abs. 3 Satz SGB IV fortbestand.


    Bisher wurden Mitarbeiter mit einer Erwerbsminderungsrente immer mit Beginn der Rente abgemeldet, daher kommt es uns komisch vor, dass wir hier Meldungen erstellen müssen, wo der Mitarbeiter eine Rente bezieht.


    Die Krankenkasse droht uns schon mit einem Bußgeld.


    Wie ist hier der § 7 Abs. 3 Satz SGB IV auszulegen? Gilt dieser über unserem Tarifvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis beendet ist (bzw. ruht, wenn die Rente befristet ist)?


    Dieses Problem haben wir nur bei einer Krankenkasse. Die übrigen Kassen haben noch nie diesbezüglich unsere Meldungen angezweifelt.


    Viele Grüße

    Steffen Willeke

     

  • 02
    RE: Meldungen bei Rente wegen voller ERwerbsminderung

    Hallo Herr Willeke,
     
    da uns die für eine konkrete Aussage notwendigen Informationen (Rentenbescheid, ggf. Ende des Krankengeldbezuges etc.) nicht vorliegen, bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrer Schilderung abgeben können.

    Da nur die zuständige Krankenkasse verbindlich zur Erstellung der notwendigen Meldungen eine konkrete Aussage geben kann, empfehlen wir Ihnen zwecks Klärung, diese nochmals zu kontaktieren.

    Gerne möchten wir Ihnen die folgenden allgemeinen Informationen geben:

    Wird eine befristete Rente (z.B. wegen voller Erwerbsminderung) rückwirkend zugebilligt, ist auch eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vom Arbeitgeber vorzunehmen. Dies kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von dem Rentenbezug erhält.
     
    Erfolgt die Bewilligung während des Bezuges von Krankengeld, endet diese Geldleistung mit dem Tag des Eingangs des Rentenbescheids bei der Krankenkasse. Besteht die Beschäftigung im Anschluss an den Krankengeldbezug arbeitsrechtlich weiter, so hat der Arbeitgeber dies im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nach Ablauf eines Zeitmonats mit dem Meldegrund „34“ abzumelden (§ 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IV). Dieser Monatszeitraum stellt Sozialversicherungstage dar.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.