Guten Tag,
ein Mitarbeiter von uns geht in eine längere unbez. Freistellung und wird während dieser Zeit eine private Weiterbildung besuchen.
Wenn ein MA wg. eine privaten Weiterbildung länger unbezahlt freigestellt wird und in den „Semesterferien“ arbeiten möchte, wäre hier eine kurzfristige Beschäftigung möglich? Falls ja, auch bei der Firma, bei welcher die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgrund der unbezahlten Freistellung ruht?
Im Voraus besten Dank.