Hallo,
eine Arbeitnehmerin deren Arbeitsplatz normalerweise im Betriebssitz beim Arbeitgeber in Deutschland ist, möchte wenn sie zu Besuch in England ist, ab und zu per Telearbeit für Ihren deutschen Arbeitgeber arbeiten. Können weiterhin die deutschen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen angewendet werden oder muss sich der Arbeitgeber in England registrieren lassen?