Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur eAU-Rückmeldung.
Ein Beschäftigter von uns wurde kürzlich aus dem Krankengeld ausgesteuert. Bis zum Aussteuerungstermin hat uns die Krankenkasse auch zurückgemeldet, dass die eAU vollständig vorliegt. Die Folgebescheinigung kommt jetzt allerdings als Grund 4 (eAU-Meldung liegt nicht vor) zurück.
Gab es hier nur technische Probleme bei der Übermittlung, oder bekommt man aufgrund der Beendigung des Krankengeldbezuges bzw. der Abmeldung im Verfahren (Grund 30) dann keine weitergehende AU-Meldung mehr?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße