Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Mitarbeiterin, geb. am 21.09.1970, Datum Regelaltersgrenze am 01.10.2037. Die Mitarbeiterin verdient ca. 1.200 Euro pro Monat Brutto.
Die Mitarbeiterin erhält zusätzlich Versorgungsbezüge nach dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz und ist privat versichert (Privater Versicherungsschutz nach Beihilfekostentarifen zu 30%).
Unser Frage: Hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Zuschuss zu den Beiträgen in der Privaten KV und PV?
Vielen Dank.