Expertenforum - Beamter und Zuschuss zur privaten KV

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  • 01
    Beamter und Zuschuss zur privaten KV

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beschäftigen eine Mitarbeiterin, geb. am 21.09.1970, Datum Regelaltersgrenze am 01.10.2037. Die Mitarbeiterin verdient ca. 1.200 Euro pro Monat Brutto.

    Die Mitarbeiterin erhält zusätzlich Versorgungsbezüge nach dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz und ist privat versichert (Privater Versicherungsschutz nach Beihilfekostentarifen zu 30%).

    Unser Frage: Hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Zuschuss zu den Beiträgen in der Privaten KV und PV?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Beamter und Zuschuss zur privaten KV

    Hallo Karl,
     
    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass es sich um eine Beamtin handelt, die zusätzlich eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von monatlich 1.200,00 EUR aufgenommen hat.
     
    Da in einem solchen Fall keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht, unterliegt das Beschäftigungsverhältnis lediglich der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „0110“, Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Bezüglich des Anspruchs auf einen Beitragszuschuss gilt hierbei folgendes:
     
    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung.
    Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (55-Jährige und Ältere) krankenversicherungsfrei sind.
     
    Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf den Beitragszuschuss. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Beschäftigung ausüben, in dieser aber wegen ihres Status als Beamter krankenversicherungsfrei sind.
     
    In Ihrem Fall besteht für die Beamtin kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da diese nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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