Krankengeld-Wahltarif
Krankengeld-Wahltarif
Die Neuregelung betrifft freiwillig versicherte Selbstständige, Künstler und Publizisten und nicht ständig ("unständig") oder kurzzeitig Beschäftigte, die zum Beispiel im Bremer und Bremerhavener Hafen arbeiten.
Für sie hat die AOK einen eigenen Krankgeld-Wahltarif entwickelt. Dieser Tarif gewährt umfassenden Schutz ohne vorherige Gesundheitsprüfung und ohne Ausschluss von Vorerkrankungen.









