AOK VOR ORT
Zusammensetzung und Aufgaben des Bezirksrats
Selbstverwaltung
Die Gesundheitskasse ist eine starke demokratische Gemeinschaft. Wie das? Sie wird von ihren Versicherten und Arbeitgebern selbst verwaltet. Das heißt: Diejenigen, die die Beiträge bezahlen, bestimmen, wo es langgeht. Selbstverwaltung nennt man das, und hinter diesem Begriff verbirgt sich etwas ganz Entscheidendes: Nämlich ein Recht auf Mitsprache im Sozialstaat. Oder anders ausgedrückt: Gelebte Demokratie im Gesundheitswesen.
AOK-Bezirksrat
Der AOK ist die Meinung aller Versicherten und Arbeitgeber auch auf regionaler Ebene wichtig, dafür ist ein spezielles Vertretergremium vorgesehen: Das Selbstverwaltungsorgan, genannt AOK-Bezirksrat. Die Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich, um die Interessen der Mitglieder und Beitragszahler zu vertreten.
Der Bezirksrat ist ein paritätisch gewähltes Selbstverwaltungsgremium aus jeweils 20 Arbeitnehmer- und 20 Arbeitgebervertretern. Er wird alle sechs Jahre von den Versicherten und Arbeitgebern neu gewählt. Somit stellt der Bezirksrat die kommunikative Brücke zwischen Kunde und AOK dar.
Den Vorsitz dieses Gremiums übernimmt im jährlichen Wechsel ein Arbeitgeber- oder ein Versichertenvertreter.
Viermal jährlich tritt der Bezirksrat zusammen und wird über die Arbeit der AOK informiert.
Aufgaben des AOK-Bezirksrats
Der Bezirksrat vertritt die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber gestaltet geschäftspolitische Entscheidungen der AOK Rhein-Neckar-Odenwald mit. Er stellt beispielsweise das Regionalbudget auf und hat ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Geschäftsführung. Der AOK-Bezirksrat berät die Bezirksdirektion in gesundheitspolitischen Fragen und lässt sich dafür regelmäßig über die Ergebnisse der geleisteten Arbeit informieren. Außerdem pflegt er Kontakte zu Arbeitgebern, Versicherten, Vertragspartnern und politischen Meinungsbildnern, um der AOK-Geschäftsführung aktuelle Entwicklungen und Erwartungen aus Gesellschaft, Arbeitswelt und Wirtschaft zu vermitteln.





