Nachbarschaftshilfe
Inhalte im Überblick
In der Pflege von Nachbarn helfen lassen
Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an.
Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich genutzt werden.
Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?
In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.
Ein Nachbarschaftshelfer kann dabei folgende Aufgaben übernehmen:
- gemeinsame Spaziergänge
- Hilfe im Haushalt
- Erledigung von Einkäufen
- Begleitung von Arztbesuchen
Passende Informationen
Ambulante Pflege zu Hause
Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.
Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung
Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.
Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?
Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen. Den Abrechnungsbogen dafür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
So fördert die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Nachbarschaftshilfe
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kann Ihnen auch die Kosten für eine sogenannte Nachbarschaftshilfe, zum Beispiel im Rahmen eines Minijobs, erstatten. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Nachbarschaftshelfer für das Angebot eine Anerkennung erhalten hat. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung legen die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland in einer Rechtsverordnung fest.
Rheinland-Pfalz
Für eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer in Rheinland-Pfalz wenden Sie sich bitte an die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft z.B. als Nachbarschaftshilfe oder Beschäftigte.
Saarland
Für eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer im Saarland wenden Sie sich bitte an das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder Str. 23
66119 Saarbrücken
Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: Nachbarn helfen Nachbarn.
Liegt eine Anerkennung für das Angebot vor, kann sich die Pflegekasse der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 an den Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags von monatlich bis zu 125 Euro beteiligen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können für diese Leistung neben dem Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Teil ihres Sachleistungsbudgets nutzen. Hierüber informieren wir Sie gerne.
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