Nachbarschaftshilfe

Wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind, können auch Nachbarn die Pflege übernehmen. Eine stundenweise Entlastung der privaten Pflegepersonen ist im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe möglich.
Eine Frau hilft einem älteren Herren beim Spazieren. Sie fungiert als Nachbarschaftshelferin.© AOK

Inhalte im Überblick

    In der Pflege von Nachbarn helfen lassen

    Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an.

    Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich genutzt werden.

    Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?

    In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.

    Ein Nachbarschaftshelfer kann dabei folgende Aufgaben übernehmen:

    • gemeinsame Spaziergänge
    • Hilfe im Haushalt
    • Erledigung von Einkäufen
    • Begleitung von Arztbesuchen 

    Passende Informationen

    Ambulante Pflege zu Hause

    Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.

    Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung

    Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.

    Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?

    Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen. Den Abrechnungsbogen dafür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

    So fördert die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Nachbarschaftshilfe

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kann Ihnen auch die Kosten für eine sogenannte Nachbarschaftshilfe, zum Beispiel im Rahmen eines Minijobs, erstatten. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Nachbarschaftshelfer für das Angebot eine Anerkennung erhalten hat. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung legen die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland in einer Rechtsverordnung fest. 

    Rheinland-Pfalz

    Für eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer in Rheinland-Pfalz wenden Sie sich bitte an die 

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft z.B. als Nachbarschaftshilfe oder Beschäftigte.

    Saarland

    Für eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer im Saarland wenden Sie sich bitte an das

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Franz-Josef-Röder Str. 23

    66119 Saarbrücken

    Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: Nachbarn helfen Nachbarn.

    Liegt eine Anerkennung für das Angebot vor, kann sich die Pflegekasse der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 an den Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags von monatlich bis zu 125 Euro beteiligen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können für diese Leistung neben dem Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Teil ihres Sachleistungsbudgets nutzen. Hierüber informieren wir Sie gerne.

    Aktualisiert: 15.05.2024

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