Krankentagegeld-Zusatzversicherung: Sicheres Einkommen im Krankheitsfall

Sollten Arbeitnehmer einmal krankheitsbedingt ausfallen, sind Arbeit­geber gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen bis zu sechs Wochen lang den Lohn fortzuzahlen. Danach greift die gesetzliche Krankenversicherung, doch die zahlt nicht den vollen Betrag. Mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK erhalten Sie die Lohnersatzleistung auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit in voller Höhe ausgezahlt.
Ein Arbeitnehmer steht in einer Werkstatt. Bei Krankheit erhält er mit der AOK-Krankentagegeld-Versicherung auch nach sechs Wochen noch die Lohnersatzleistung.© AOK

Inhalte im Überblick

    Dauerhaft abgesichert mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK

    Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse nach sechs Wochen Verdienstausfall nur ein Kranken­geld von circa 78 Prozent ihres Netto­einkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienst­ausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.

    Mit jedem Krank­heits­tag ent­stehen Ein­kommens­verluste, die bei längerer Arbeits­unfähig­keit schnell zur Existenz­bedrohung werden können. Denn während ein Groß­teil der Ein­nahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebens­haltung weiter an. Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Kranken­tage­geld­versicher­ung absichern.

    Ihre Vorteile

    • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlen­des Ein­kommen aus.
    • Sichern Sie sich ideal ab – egal ob Sie privat oder gesetz­lich versichert sind.
    • Auf Sie zuge­schnitten: Als Arbeit­nehmer beginnt die Kranken­tage­geld­leistung mit dem Ende der Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber.

    So funktioniert's

    • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Krankheitsfall mindestens die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt normal weiter.
    • Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Die Lösung: ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung.
    • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

    Welche Leistungen beinhaltet die Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK Bremen/Bremerhaven?

    Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet derzeit keine Krankentagegeld-Zusatzversicherung an. 

    Sie können sich nun stattdessen

    Entdecken Sie jetzt das gesamte Spektrum an Zusatzversicherungen der AOK.

    Aktualisiert: 27.03.2024

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