Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung der AOK besonders gut versorgt sein
Inhalte im Überblick
Das leistet die AOK bei einem Krankenhausaufenthalt
Gesetzlich versicherten Patienten steht bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung.
Um darüber hinausgehende Leistungen zu erhalten, können AOK-Versicherte eine Krankenhaus-Zusatzversicherung über unsere Kooperationspartner abschließen. Für mehr Komfort, Wohlbefinden und eine individuelle Versorgung im Krankenhaus.
Passende Leistungen
Behandlung im Krankenhaus
Lesen Sie mehr ausführliche Informationen über die Leistungen der AOK bei einem Krankenhausaufenthalt.
Patientenrechte
Kennen Sie Ihre Rechte bei einem Krankenhausaufenthalt? Je mehr Sie wissen, desto besser können Sie mitbestimmen.
Die Vorteile einer Krankenhaus-Zusatzversicherung über die AOK-Kooperationspartner
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung über die Kooperationspartner der AOK lohnt sich für alle, die während ihres Krankenhausaufenthalts maximalen Komfort und eine medizinische Versorgung nach ihren persönlichen Wünschen genießen möchten. AOK-Versicherte erhalten damit zusätzliche Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch deutlich hinausgehen. Je nach Region können die Zusatzleistungen unserer Kooperationspartner bei einem Krankenhausaufenthalt verschieden sein. Zu den Leistungen können beispielsweise gehören:
- Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmer
- freie Arztwahl mit Option auf Chefarztbehandlung
- finanzieller Zuschuss durch Krankenhaustagegeld
Welche Leistungen bietet die AOK NordWest für eine Behandlung im Krankenhaus?
Die AOK NordWest hat keinen reinen Zusatztarif zur Behandlung im Krankenhaus. Bei Unfällen bietet unser Kooperationspartner UKV den KlinikPRIVAT Unfall an.
Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt (vollstationär, teilstationär oder ambulant) trägt die AOK NordWest die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die Krankenpflege, die Unterkunft und die Verpflegung im jeweils vorgesehenen gesetzlichen Umfang. Bitte informieren Sie sich hier darüber, welche Kosten wir im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen:
Gerne helfen wir Ihnen jedoch bei der Krankenhauswahl. Nutzen Sie beispielsweise den Krankenhausnavigator der AOK für umfangreiche Informationen, Bewertungen und Kontaktdaten der Krankenhäuser in Ihrer Nähe.
Starten Sie jetzt den AOK-Krankenhausnavigator.
Ob Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherung: Welche Leistungen unser Kooperationspartner, die Union Krankenversicherung (UKV), im Rahmen anderer Zusatzversicherungen anbietet und was diese beinhalten, erfahren Sie im Detail auf der Themenseite.
Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall
Der neue Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT sichert Sie während eines Krankenhausaufenthaltes bei einem Unfall umfassend ab. Auf unserer Artikelseite zum Thema können Sie sich jetzt über den Tarif informieren. Sichern Sie sich noch heute Ihren Kostenschutz und diverse zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus.
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