Die Auslandskrankenversicherung der AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Inhalte im Überblick
Leistungslücken mit der Auslandsreisekrankenversicherung schließen
Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist Ihr wichtigster Versicherungsschutz für den Urlaub in Europa. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.
Wenn Sie aber beispielsweise einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötigen oder landesübliche Zuzahlungen leisten, dann ist das über die EHIC nicht abgesichert. Im Krankheitsfall können somit enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung im Ausland speziell für junge Leute
An beliebten Orten für ein Studium, einen Au-pair-Aufenthalt oder ein Work and Travel wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert. Das Gleiche gilt für alle asiatischen Länder, Südamerika und Afrika. Aber auch im europäischen Ausland können Kosten durch Arztbehandlungen oder Rücktransporte entstehen.
Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, ob Sie speziell für Schüler und Schülerinnen, Studierende und junge Leute, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, eine Auslandsreisekrankenversicherung über den Kooperationspartner anbietet.
Starke Kooperationspartner für die Auslandskrankenversicherung
Deutschlandweit arbeiten die regionalen AOKs mit starken Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen verschiedene Tarife für die Auslandskrankenversicherung anzubieten:
AOK-Partner der Auslandskrankenversicherung
AOK Baden-Württemberg
Gemeinsam mit der Allianz werden die Tarife Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz angeboten.AOK Bayern
Gemeinsam mit der Allianz werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten.AOK Bremen/Bremerhaven
Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie angeboten.AOK Hessen
Gemeinsam mit der DKV wird eine günstige und leistungsstarke Auslandskrankenversicherung angeboten.AOK Niedersachsen
Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familieangeboten. Zusätzlich steht jungen Leuten der maßgeschneiderte, preisgünstige und sichere Auslandsschutz „Around the World“ ohne Selbstbehalt zur Verfügung.AOK Nordost
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.AOK NordWest
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten. Für längere Aufenthalte im Ausland empfehlen wir den GesundheitGLOBAL der Union Krankenversicherung (UKV).AOK PLUS - Sachsen und Thüringen
Gemeinsam mit dem Münchener Verein wird der Tarif weltweitPLUS angeboten.AOK Rheinland/Hamburg
Gemeinsam mit der vigo Krankenversicherung werden die Tarife vigo select Ausland AR20, grün versichert AuslandsReise.Nachhaltigkeit und vigo study the worldAOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gemeinsam mit der Gothaer wird ein Auslandstarif angeboten.AOK Sachsen-Anhalt
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden verschiedene Auslandstarife angeboten.
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung mit der ALTE OLDENBURGER an
Die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie bietet Versicherungsschutz bei Krankheit auf Urlaubs- und Geschäftsreisen (bis zu acht Wochen). Der Tarif gilt weltweit und sorgt dank eingeschlossenem Rücktransport „im Fall der Fälle“ zudem dafür, dass Sie gut wieder nach Hause kommen.
Den ergänzenden Versicherungsschutz AOK-Privat können Sie in jeder AOK-Geschäftsstelle abschließen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu auch telefonisch oder per E-Mail.
Beide Tarifvarianten können auf der Website der ALTE OLDENBURGER ;direkt online abgeschlossen werden.
Informationen über den Versicherungsvermittler
Name und Anschrift:
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
28195 Bremen
Telefon: 0421 17610
Tätigkeitsart:
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO) für Produkte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und des ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
Beratung und Art der Vergütung:
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet Ihnen im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung vom Produktanbieter zum Ausgleich der durch die Vermittlung entstandenen Kosten. Die Aufwandsentschädigung ist nicht direkt vom Versicherungsnehmer zu zahlen, sondern in der Versicherungsprämie enthalten.
Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0 - 180 - 600 585 - 0
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter folgender Registernummer: D-FD1B-H71VH-30
Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin wenden.
Auslandskrankenschein bestellen
In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie einen Auslandskrankenschein, den Sie hier direkt bestellen können.
Zusatzversicherung rechtzeitig abschließen
Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Den Zusatzschutz zur Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall vor Reiseantritt abschließen. In der Regel ist das sogar noch spätestens am Tag der Abreise möglich. Wann der Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland beginnt, legen Sie im Vertrag fest.
Weitere Informationen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung
www.dvka.de
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
Arbeiten im Ausland
Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.
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