Die Auslandskrankenversicherung der AOK

Bei Reisen ins Ausland gehört eine Auslandskrankenversicherung so selbstverständlich in das Gepäck wie Zahnbürste oder Ausweis. Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern exklusive Zusatzversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse der Versicherten bei einem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind.
Eine junge Frau und ein junger Mann sind mit dem Rucksack unterwegs. Mit der AOK-Auslandsreisekrankenversicherung sind sie gut abgesichert.© AOK

Inhalte im Überblick

    Leistungslücken mit der Auslandsreisekrankenversicherung schließen

    Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist Ihr wichtigster Versicherungsschutz für den Urlaub in Europa. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.

    Wenn Sie aber beispielsweise einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötigen oder landesübliche Zuzahlungen leisten, dann ist das über die EHIC nicht abgesichert. Im Krankheitsfall können somit enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

    Krankenversicherung im Ausland speziell für junge Leute

    An beliebten Orten für ein Studium, einen Au-pair-Aufenthalt oder ein Work and Travel wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert. Das Gleiche gilt für alle asiatischen Länder, Südamerika und Afrika. Aber auch im europäischen Ausland können Kosten durch Arztbehandlungen oder Rücktransporte entstehen.

    Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, ob Sie speziell für Schüler und Schülerinnen, Studierende und junge Leute, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, eine Auslandsreisekrankenversicherung über den Kooperationspartner anbietet.

    Starke Kooperationspartner für die Auslandskrankenversicherung

    Deutschlandweit arbeiten die regionalen AOKs mit starken Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen verschiedene Tarife für die Auslandskrankenversicherung anzubieten:

    • AOK-Partner der Auslandskrankenversicherung

      AOK Baden-Württemberg
      Gemeinsam mit der Allianz werden die Tarife Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz angeboten.

      AOK Bayern
      Gemeinsam mit der Allianz werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten.

      AOK Bremen/Bremerhaven
      Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie angeboten.

      AOK Hessen
      Gemeinsam mit der DKV wird eine günstige und leistungsstarke Auslandskrankenversicherung angeboten.

      AOK Niedersachsen
      Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familieangeboten. Zusätzlich steht jungen Leuten der maßgeschneiderte, preisgünstige und sichere Auslandsschutz „Around the World“ ohne Selbstbehalt zur Verfügung.

      AOK Nordost
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.

      AOK NordWest
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten. Für längere Aufenthalte im Ausland empfehlen wir den GesundheitGLOBAL der Union Krankenversicherung (UKV).

      AOK PLUS - Sachsen und Thüringen
      Gemeinsam mit dem Münchener Verein wird der Tarif weltweitPLUS angeboten.

      AOK Rheinland/Hamburg
      Gemeinsam mit der vigo Krankenversicherung werden die Tarife vigo select Ausland AR20, grün versichert AuslandsReise.Nachhaltigkeit und vigo study the world

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
      Gemeinsam mit der Gothaer wird ein Auslandstarif angeboten.

      AOK Sachsen-Anhalt
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden verschiedene Auslandstarife angeboten.

    Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung mit der ALTE OLDENBURGER an

    Die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie bietet Versicherungsschutz bei Krankheit auf  Urlaubs- und Geschäftsreisen (bis zu acht Wochen). Der Tarif gilt weltweit und sorgt dank eingeschlossenem Rücktransport „im Fall der Fälle“ zudem dafür, dass Sie gut wieder nach Hause kommen.

    Den ergänzenden Versicherungsschutz AOK-Privat können Sie in jeder AOK-Geschäftsstelle abschließen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu auch telefonisch oder per E-Mail.

    Beide Tarifvarianten können auf der Website der ALTE OLDENBURGER ;direkt online abgeschlossen werden.

    Informationen über den Versicherungsvermittler

    Name und Anschrift:
    AOK Bremen/Bremerhaven
    Bürgermeister-Smidt-Str. 95
    28195 Bremen
    Telefon: 0421 17610

    Tätigkeitsart:
    Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO) für Produkte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und des ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.

    Beratung und Art der Vergütung:
    Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet Ihnen im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung vom Produktanbieter zum Ausgleich der durch die Vermittlung entstandenen Kosten. Die Aufwandsentschädigung ist nicht direkt vom Versicherungsnehmer zu zahlen, sondern in der Versicherungsprämie enthalten.

    Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO:
    DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon  0 - 180 - 600 585 - 0
    (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
    Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter folgender Registernummer: D-FD1B-H71VH-30

    Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
    Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin wenden.

    Auslandskrankenschein bestellen

    In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie einen Auslandskrankenschein, den Sie hier direkt bestellen können.

    Zusatzversicherung rechtzeitig abschließen

    Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Den Zusatzschutz zur Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall vor Reiseantritt abschließen. In der Regel ist das sogar noch spätestens am Tag der Abreise möglich. Wann der Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland beginnt, legen Sie im Vertrag fest.

    Weitere Informationen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung

    www.dvka.de

    Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

    Arbeiten im Ausland

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.

    Aktualisiert: 07.05.2024

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