Dialyse im Urlaub

Trotz Dialyse können Sie reisen und Urlaub machen. Die Dialysebehandlung muss aber während des Urlaubs fortgeführt werden. Das gilt es vorzubereiten.
Ein Paar steht zusammen auf einer Düne am Strand. Gemeinsam blicken sie aufs Meer.© iStock / jacoblund

Inhalte im Überblick

    Dialyse im Urlaub vorbereiten

    Während eines Urlaubs müssen Sie Ihre Dialyse regelmäßig weiterführen. Das Gute: In Deutschland und überall auf der Welt gibt es Dialysezentren, in denen Sie Ihre Behandlung in dieser Zeit durchführen können. Wichtig ist, bereits vor Ihrem Urlaub die Einrichtung an Ihrem Zielort zu kontaktieren und zu erfragen, ob eine sogenannte Gastdialyse möglich ist. Haben Sie das passende Dialysezentrum gefunden, dann planen Sie die Behandlungstermine. Besprechen Sie zusätzlich Ihre Reisepläne mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um gegebenenfalls weitere Behandlungsmaßnahmen wie Impfungen und Medikamente zu klären.

    Führen Sie die Peritonealdialyse selbst durch und möchten auch im Urlaub unabhängig von einem Dialysezentrum sein, benötigen Sie eine ausreichende Menge an Dialyseflüssigkeit und Verbrauchsmaterialien. Klären Sie deshalb im Vorfeld ab, ob Sie dies über ein Dialysezentrum an Ihrem Urlaubsort bestellen können oder eine ausreichende Menge bei sich haben müssen. Auch hier empfiehlt es sich, die Reise mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin zu besprechen und zu planen.

    Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Feriendialyse im In- und Ausland?

    Die Kosten für die Feriendialyse in Deutschland übernimmt die Krankenkasse. Sie brauchen für die Behandlung lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Das Gastdialysezentrum rechnet dann direkt mit Ihrer AOK ab.

    Für die Auslandsdialyse werden die Kosten übernommen, wenn die Dialyse an einem der folgenden Orte durchgeführt wurde: 

    • in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union,
    • einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen)
    • oder in einem Staat mit einem Sozialversicherungsabkommen, das eine entsprechende Übernahme vorsieht. 

    Wichtig: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer AOK, ob die Kosten für die Dialyse in der von Ihnen gewählten Einrichtung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden können. Gern unterstützt Ihre AOK Sie auch bei der Suche nach einer passenden Einrichtung im Ausland.

    Diese Kosten werden übernommen

    • Dialysebehandlung in Deutschland

      Wenn Sie in Deutschland Ihren Urlaub verbringen, benötigen Sie für die Kostenübernahme nur Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Dialyseeinrichtungen rechnen die Dialysebehandlungen direkt mit der AOK PLUS ab.

    • Dialysebehandlung im Ausland und Schiffsdialyse

      Wenn Sie im Ausland dialysiert werden müssen, übernimmt die AOK PLUS die Kosten für die Behandlung. Sie entsprechen der Höhe der Behandlungskosten im Inland. Jedoch sehen die meisten Dialyseeinrichtungen im Ausland keine direkte Abrechnung mit der AOK PLUS vor. Deshalb füllen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihres Urlaubs den untenstehenden Kostenübernahmeantrag aus. 

    • Fahrkosten

      Die Fahrkosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Dialyseeinrichtung werden erstattet. Allerdings nur in der Höhe, wie für Fahrten von Ihrem Heimatort zur dortigen Dialyseeinrichtung. Bei den Fahrkosten ist eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen. Mit der Bestätigung der Kostenübernahme Ihrer Dialyse am Urlaubsort durch die AOK PLUS erhalten Sie gleichzeitig den Antrag auf Erstattung von Fahrkosten. Darauf bestätigt Ihnen das Gastdialysezentrum Ihre einzelnen Behandlungen.

    Kostenübernahme beantragen

    Sobald Ihnen alle Daten für Ihre Urlaubsdialyse vorliegen, füllen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihres Urlaubs den untenstehenden Kostenübernahmeantrag aus. Damit ist sichergestellt, dass Sie alle Unterlagen rechtzeitig erhalten. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an Ihre nächste AOK PLUS-Filiale vor Ort.

    Reichen Sie uns nach Ihrem Urlaub die bezahlte Rechnung und den Fahrkostenantrag ein. Wir erstatten Ihnen den zugesicherten Betrag auf Ihr Konto.

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    Aktualisiert: 28.03.2024

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