Zusätzliche Gesundheitsleistungen mit AOK-Angeboten

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus bietet Ihnen Ihre AOK mit verschiedenen Angeboten zusätzliche Gesundheitsleistungen an. Diese Mehrleistungen bietet Ihnen Ihre AOK.
Eine Frau mit mittellangen blonden Haaren steht draußen und lächelt in die Kamera.© AOK

Erstattungen erhalten

Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet.

Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil.

Die AOK Niedersachsen bietet attraktive Mehrleistungen

Die AOK Niedersachsen erweitert ihr Leistungsangebot für Ihre Versicherten – mit attraktiven Mehrleistungen und der Beteiligung an Kosten.

So funktioniert’s

  • Einfach auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung online einreichen.
  • Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

Weitere Informationen zu den Mehrleistungen finden Sie hier.

  • Die regional unterschiedlichen Angebote für Mehrleistungen bei der AOK im Überblick

    Erstattungen für Mehrleistungen können AOK-Versicherte über bestimmte Gesundheitsangebote erhalten. Die Angebote unterscheiden sich regional, und zwar inhaltlich und auch in ihrer Bezeichnung:

    • Gesundheitskonto bei der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Nordost
    • Gesundheitsvorteil bei der AOK Bayern
    • 750 € PLUS bei der AOK Bremen/Bremerhaven
    • Mehrleistungen bis zu 500 € bei der AOK Niedersachsen
    • 500-Euro-Gesundheitsbudget bei der AOK NordWest
    • GESUNDESKONTO bei der AOK Sachsen-Anhalt

    Entdecken Sie außerdem auch die Bonusprogramme und Bonustarife der AOK.

Aktualisiert: 08.04.2024

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