Blutdruckmessgeräte
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Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Ein Blutdruckmessgerät kann die Therapie bei Bluthochdruck unterstützen. Die AOK übernimmt die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn es von Ihrem Arzt verschrieben wird – zum Beispiel, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck
- Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren
- starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft
- zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation
So bekommen Sie Ihr Blutdruckmessgerät
Das Blutdruckmessgerät bekommen Sie in der Apotheke oder im Sanitätshaus. Dort reichen Sie das Rezept ein, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben. Die Apotheken beziehungsweise Sanitätshäuser rechnen die Kosten direkt mit der AOK ab. Sie haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein neues Blutdruckmessgerät, wenn die medizinische Notwendigkeit hierfür weiter besteht und Sie eine ärztliche Verordnung hierfür von Ihrem Arzt erhalten.
Welche Kosten übernimmt meine AOK für ein Blutdruckmessgerät?
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