Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
eAU-Verfahren wird laufend verbessert
Aktuell erfolgen 1,5 bis 2 Millionen Meldungen von Arbeitsunfähigkeitszeiten durch Arztpraxen wöchentlich (bisher circa 77 Millionen Krankmeldungen pro Jahr) an die Krankenkassen. Circa 6 Millionen Abrufe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) erfolgen durch Arbeitgeber monatlich.
Was für Arbeitgeber und Krankenkassen noch anfänglich zeitaufwändig war: Arztpraxen schickten häufig Dubletten von eAUs, die die Krankenkassen ungefiltert an die Arbeitgeber weitergeben mussten. Seit dem 1. Juli 2023 filtern die Krankenkassen diese Dubletten heraus, was den Arbeitsalltag erleichtert.
Erweiterungen im eAU-Verfahren ab 2024
Seit dem 1. Januar 2024 werden tagesstationäre Behandlungen (nur tagsüber Behandlung im Krankenhaus und Übernachtung zuhause) als eAU durch die Krankenhäuser übermittelt. Andere teilstationäre Behandlungen sind dagegen auf Dauer vom eAU-Verfahren ausgeschlossen (hierzu soll ein neuer Abgabegrund kommen).
Wenn Beschäftigte die Krankenkasse wechseln, erfolgt ein Datenaustausch zwischen den Krankenkassen. Der bisherige Austausch in Papierform ist zum Jahresbeginn 2024 entfallen.
Ausblick: Ab 2025 werden auch stationäre Krankenhausaufenthalte (Leistungsträger Unfallversicherung) sowie Rehabilitationszeiten übermittelt, bei denen die Unfallversicherung beziehungsweise die Rentenversicherung Träger ist.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 08.01.2024
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