Unbedenklichkeitsbescheinigung
Verfahren ist nun digital
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von Bietenden oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse nachgekommen ist.
Das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen wurde digitalisiert. Arbeitgeber beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen seit 1. Januar 2024 nur noch elektronisch.
Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf Unternehmen beschränkt, die für öffentliche Auftrage bieten, wird das Verfahren „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung“) in den Entgeltabrechnungsprogrammen lediglich als Zusatzmodul angeboten. Das heißt, nicht alle systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die digitale Umsetzung an.
Bis spätestens Juli 2024 soll auch eine Möglichkeit eingerichtet werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen über das SV-Meldeportal anzufordern. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt dann ebenfalls elektronisch.
Unternehmen können Dienstleistenden, zum Beispiel einem Steuerberatungsbüro, eine Vollmacht erteilen, die dann die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für das Unternehmen anfordern.
Für die Firmen, die mit ihrem Abrechnungsprogramm technisch noch nicht in der Lage sind, den elektronischen Weg zu nutzen, bietet Ihre AOK NordWest bis zum 1. Juli 2024 übergangsweise weiterhin die Möglichkeit, die Bescheinigung über ein Formular zu beantragen.
Arbeitgeber können die digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung auch im Abo anfordern. Sie erhalten dann – vorausgesetzt die Bedingungen sind erfüllt – automatisch vor Ablauf der Bescheinigung eine neue Bescheinigung von der Krankenkasse übermittelt.
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