Der Wahltarif Bonus der AOK

Der Wahltarif Bonus der AOK, oder auch Selbstbehalttarif mit Bonus, ist für alle attraktiv, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. Vorausgesetzt, Sie sind gesund und Ihre Beiträge werden nicht von Dritten getragen.
Eine Frau im Funktionsshirt an der frischen Luft. Für gesunde und aktive Menschen lohnt sich der Selbstbehalttarif mit Bonus besonders.© AOK

Inhalte im Überblick

    Welche Vorteile bietet der Wahltarif Bonus?

    Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.

    Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt. 

    Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?

    Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die 

    • gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
    • aktiv sind und regelmäßig Sport treiben 

    Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

    Der AOK-AktivBonusTarif der AOK Baden-Württemberg

    Sie leben gesund, nehmen regelmäßig Vorsorgeangebote wahr und benötigen selten medizinische Leistungen? Dann ist der Wahltarif AOK-AktivBonusTarif für Sie interessant. Ihr aktiver Einsatz wird von der AOK Baden-Württemberg mit attraktiven Prämien belohnt.

    Wenn Sie sich für den AOK-AktivBonusTarif entscheiden, erhalten Sie zum Start und dann zu Beginn jedes Kalenderjahres eine Grundprämie für das laufende Jahr. Die Prämie ist von Ihrem Bruttoeinkommen abhängig und wird am Jahresende Ihren Selbstbehalten gegenübergestellt.

    Ihr Selbstbehalt im AOK-AktivBonusTarif

    Teilnehmer am AOK-AktivBonusTarif verpflichten sich, einen pauschalen Selbstbehalt (also eine Eigenbeteiligung) zu erbringen – und zwar für

    • jeden Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung und
    • jeden Krankenhaustag. 

    Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich wie die Grundprämie an Ihrem Bruttoeinkommen.

    Kein Selbstbehalt zahlen Sie für

    • alle Arzt- oder Zahnarztbesuche, bei denen Ihnen Ihr Arzt kein Rezept für Medikamente ausstellt,
    • sonstige Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz,
    • Vorsorgeuntersuchungen,
    • alle Leistungen, die Ihre mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen.

    Sie können zu jedem Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-AktivBonusTarif teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld II erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. 

    Vorteile des AOK-AktivBonusTarifs

    Der AOK-AktivBonusTarif bietet Ihnen folgende Vorteile:

    • Attraktive Grundprämie: Abhängig von Ihrem Einkommen wird Ihnen eine Grundprämie zwischen 80 und 200 Euro gutgeschrieben.
    • Interessanter Vorsorgebonus: Sie können zusätzlich innerhalb eines Kalenderjahres einen Vorsorgebonus in Höhe von bis zu 100 Euro erwerben. Denn Sie erhalten je 20 Euro für Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen oder empfohlene Schutzimpfungen, die Sie oder mitversicherte Familienangehörige in Anspruch nehmen.
    • Bonus für Teilnahme an spezieller Versorgungsform: Nehmen Sie als Mitglied am HausarztProgramm und/oder AOK-FacharztProgrammen teil, schreibt Ihnen die AOK ebenso 20 Euro gut.
    • Überschaubares Risiko: Ihr finanzielles Risiko ist stets für Sie kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.

    Prämien und Selbstbehalt des AOK-AktivBonusTarifs im Überblick

    Tarifstufebis 1.500 Euro1.501 Euro bis 3.000 Euroüber 3.000 Euro
    Grundprämie80140200
    Pauschaler Selbstbehalt pro Maßnahme für Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung und Krankenhaustag253545
    Maximaler Selbstbehalt (Obergrenze je Kalenderjahr)200280360
    „Vorsorgebonus“ pro Maßnahme für die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie für Impfungen202020
    Maximal erreichbarer Vorsorgebonus im Kalenderjahr pro Familie100100100
    Maximale Prämienauszahlung180240300

    Beispielrechnung: Single-Frau mit mittlerem Einkommen

    Single-Frau, 24 Jahre, mittleres Einkommen 2.100 Euro, entscheidet sich im Dezember 2023 zur Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif ab 1. Januar 2024. Sie nimmt im Jahr 2024 folgende Vorsorgeleistungen in Anspruch, die jeweils mit 20 Euro (= Vorsorgebonus) belohnt werden:

    • Krebsfrüherkennungsuntersuchung am 2. Februar 2024
    • Zahnvorsorgeuntersuchung am 15. April 2024
    • Auffrischimpfung Tetanus/Diphtherie am 25. Juli 2024
    • Am 10. und 19. Oktober 2024 findet ein Arztbesuch mit jeweils einer Arzneimittelverordnung statt. Am 26. Oktober 2024 und am 15. November 2024 jeweils ein Arztbesuch ohne Arzneimittelverordnung.
    Prämienberechnung Juni 2025:
    Grundprämie für die Teilnahme vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 in der Tarifstufe 2140
    Vorsorgebonus (3 x 20 Euro)60
    Minus zwei Selbstbehalte (2 x 35 Euro) für die Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung-70
    Ergebnis = Prämienzahlung130

    Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern

    Eine Familie entscheidet sich am 3. Februar 2024 für die Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif. Die Teilnahme beginnt am 1. März 2024. Der Vater ist 37 Jahre alt und AOK-versichert. Er hat ein monatliches Einkommen von 3.200 Euro. Seine Ehefrau ist 33 Jahre alt und als Hausfrau ohne eigenes Einkommen bei ihrem Mann familienversichert. Die zwei Kinder sind fünf und zehn Jahre alt und ebenfalls beim Vater familienversichert. Die Familie nimmt im Jahr 2024 folgende Vorsorgeleistungen in Anspruch, die jeweils mit 20 Euro (= Vorsorgebonus) belohnt werden:

    • Kind (fünf Jahre): U9 am 29. Juni 2024 und Diphtherie-Impfung am 27. September 2024
    • Kind (zehn Jahre): Tetanus-Impfung am 27.September 2024
    • Mutter: Krebsvorsorgeuntersuchung am 18. April 2024
    • Kinder und Mutter haben mehrere Arzttermine mit Arzneimittelverordnungen.
    • Vater: Check-up am 29. August 2024. Einschreibung im AOK-HausarztProgramm seit November 2015. Stationäre Krankenhausbehandlung vom 5. bis zum 7. Mai 2024. Arztbesuch mit einer Arzneimittelverordnung am 9. Mai 2024.
    Prämienberechnung Juni 2025:
    Anteilige Grundprämie für die Teilnahme vom 1.3.2024 bis zum 31.12.2024 in der Tarifstufe 3166,67
    Vorsorgebonus (6 x 20 Euro = 120 Euro) wird auf den Höchstbetrag begrenzt.100
    Minus vier Selbstbehalte (4 x 45 Euro) für die Krankenhausbehandlung und den Arztbesuch des Vaters mit Arzneimittelverordnung, für die Arztbesuche der Mutter und der Kinder werden keine Selbstbehalte fällig.-180
    Ergebnis = Prämienzahlung86,67
    Aktualisiert: 30.04.2024

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