Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1.       Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    2.       Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1.       Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2.       Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen
            (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3.       Vorsorgeuntersuchungen
    4.       Impfungen
    5.       Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Der bleibgesund-Bonus-Wahltarif im Überblick

    Los geht’s mit dem Grundbonus

    Im bleibgesund-Bonus-Wahltarif der AOK NordWest erhalten Sie pro Jahr automatisch einen Grundbonus nur fürs Mitmachen. Je nach Tarifstufe sind das dann 80, 110 oder 230 Euro.

    Zielstrebig zum Zusatzbonus

    Wer langfristig gesund lebt, wird belohnt. Nach drei Jahren ohne ärztliches Rezept für Medikamente und ohne stationären Krankenhausaufenthalt erhalten Sie das erste Mal Ihren Zusatzbonus. Dieser jährliche Bonus wird nach dem dritten Teilnahmejahr nachträglich für die vergangenen drei Jahre ausgezahlt. Ab dem vierten Jahr erhalten Sie ihn jährlich, wenn Sie weiterhin keine der oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zusatzbonus ist abhängig von der gewählten Tarifstufe.

    Die Boni im Überblick

    Hier erhalten Sie einen Überblick über die Boni im bleibgesund-Bonus-Wahltarif, die sich in Abhängigkeit von Ihrem Jahreseinkommen berechnen.

    Tarifstufe je nach Einkommen pro Jahr (Brutto)Tarifstufe 1 (bis zu 18.000,00 €) Tarifstufe 2 (18.000,01 € bis JAE)Tarifstufe 3 (über JAE)
    Grundbonus80,00 €110,00 €230,00 €
    +
    ZusatzbonusBei 3 Jahren Leistungsfreiheit einmalig150,00 €180,00 €300,00 €
    ZusatzbonusAb dem 4. Jahr Leistungsfreiheit jährlich50,00 €60,00 €100,00 €
    -
    EigenbeteiligungJe Arztbesuch mit Verordnung für Arzneimittel (Naturarznei wird nicht berücksichtigt) 20,00 €27,50 €57,50 €
    -
    EigenbeteiligungJe Krankenhausaufenthalt40,00 €55,00 €115,00 €
    Max. Eigenbeteiligung im Kalenderjahr160,00 €220,00 €460,00 €
    Maximales Risiko80,00 €110,00 €230,00 €

    So funktioniert’s

    Im bleibgesund-Bonus-Wahltarif der AOK NordWest beteiligen Sie sich an den Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel und stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Dauer und Kosten des Aufenthaltes spielen dabei keine Rolle.

    Ihre Selbstbeteiligung richtet sich nach festen Beträgen. Sie sind abhängig von der Tarifstufe und der Leistung, die Sie in Anspruch nehmen. So wissen Sie ganz genau, welchen Höchstbetrag Sie im Krankheitsfall in diesem Tarif selbst tragen.

    Die Selbstbeteiligung wird von Ihrem jährlichen Grundbonus abgezogen.

    Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger Ihre Selbstbeteiligung und desto höher Ihr Gesamt-Bonus.

    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, am bleibgesund-Bonus-Wahltarif teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld II erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Sie haben sich zum bleibgesund-Bonus-Wahltarif informiert und möchten teilnehmen? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr AOK-Kundencenter vor Ort.

    Aktualisiert: 12.04.2024

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