Die Satzungen der Kranken- und Pflegekasse

Die Satzungen der Krankenkassen und Pflegekassen der AOK halten Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Leistungen und Angeboten fest. Auf dieser Seite können Versicherte und Interessierte die Satzungen ihrer AOK nachlesen.
Zwei Frauen in einer Wohnung; eine der Frauen benötigt Gehhilfen, die andere Frau stützt sie.© AOK

Was steht in der Satzung der Kranken- und Pflegekasse der AOK?

Welche Aufgaben hat eine Pflegekasse? Welche Leistungen können Mitglieder einer bestimmten Krankenversicherung von ihrer Kasse erwarten, zusätzlich zum gesetzlichen Angebot? Und wer steuert das Ganze? Kranken- und Pflegeversicherungen handeln nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern haben all diese Punkte festgelegt in ihrer Satzung. Das schreibt das Sozialgesetzbuch so vor.

Die Satzung einer Krankenkasse beinhaltet folgende Informationen:

  • Name und Sitz der Krankenkasse
  • Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder
  • Art und Umfang der Leistungen, soweit sie nicht durch das Gesetz bestimmt sind
  • Festsetzung des Zusatzbeitrags
  • Zahl der Mitglieder der Organe
  • Rechte und Pflichten der Organe
  • Art der Beschlussfassung des Verwaltungsrates
  • Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder
  • jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung
  • Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle 
  • Art der Bekanntmachungen

Die Satzung einer Pflegekasse beinhaltet folgende Informationen:

  • Name und Sitz der Pflegekasse
  • Bezirk der Pflegekasse und Kreis der Mitglieder
  • Rechte und Pflichten der Organe
  • Art der Beschlussfassung der Vertreterversammlung
  • Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder, soweit sie Aufgaben der Pflegeversicherung wahrnehmen
  • jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung
  • Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle
  • Art der Bekanntmachungen

Die Satzung der AOK Bayern

Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung. Diese umfasst Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und von jeder Kasse individuell angeboten werden.

Aktuelle Satzungen und Anlagen

Die Satzung wird vom Verwaltungsrat der AOK Bayern beschlossen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Als Versicherter haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Satzung einzusehen. Hier können Sie sie herunterladen:

Hier können Sie den Jahresabschluss der AOK einsehen

Aktualisiert: 16.05.2024

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