Das AOK-Zahnkonto

Das AOK-Zahnkonto – Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte im Überblick

    Zusatzleistung

    Die Gesundheitskasse übernimmt im Rahmen des AOK-Zahnkontos 100 % des Rechnungsbetrages mit insgesamt bis zu 100 Euro je Kalenderjahr.

    Welche Leistungen übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Rahmen des AOK-Zahnkontos?

    • Vollnarkose/Lachgassedierung - Weisheitszähne

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Vollnarkose, orale oder intravenösen Sedierung, Hypnosebehandlung oder Lachgassedierung bei chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn.

    • Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren

      Um Karies zu vermeiden, werden Risse in den Zähnen bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung mit Kunststoff geschlossen. Diese Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne/Prämolaren übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Sie.

    • Glattflächenversiegelung

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Glattflächenversiegelung während einer kieferorthopädischen Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Welche Voraussetzungen gibt es?

    • Die Leistungen werden bei einem Vertragszahnarzt in Anspruch genommen,
    • Bei einer Lachgassedierung wird die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt und der Behandler hat eine Weiterbildung zur sicheren Anwendung entsprechend den Ausbildungsstandards der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung (DGfdS) abgeschlossen,
    • Bei der Vollnarkose wird die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt und von einem Facharzt für Anästhesie durchgeführt.
    Aktualisiert: 02.01.2024

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