Zahngesundheit: Leistungen der AOK für Ihre Zähne

Wer sich regelmäßig und sorgfältig um seine Zähne kümmert, kann Zahnbeschwerden wie zum Beispiel Zahnfleischbluten oder Entzündungen und auch kosmetischen Veränderungen wie Verfärbungen vorbeugen. Welche Leistungen zur Zahngesundheit die AOK anbietet, welche Möglichkeiten der Vorsorge und Behandlungen für gesunde Zähne es gibt, erfahren Sie auf diesen Seiten.
Einem Mann ist die Zahnvorsorge wichtig, er reinigt seine Zahnzwischenräume mit Zahnseide.
Zahnvorsorge bedeutet, die Zähne regelmäßig zahnärztlich untersuchen zu lassen. Diese Leistungen übernimmt die AOK bei der Zahnvorsorge.
Eine Patientin bei der professionellen Zahnreinigung.
Eine professionelle Zahnreinigung schützt die Zähne vor Parodontitis. Auch Verfärbungen an Zähnen durch Tee, Kaffee oder Rauchen werden dabei entfernt.
Mit Zahnschmerzen führt der Weg zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin. Welche Kosten die AOK übernimmt, erfahren Sie hier.
Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin mit dem Bohrer. Ist der Zahn nicht mehr zu retten, benötigt sie Zahnersatz.
Sind Zähne stark beschädigt, wird Zahnersatz nötig. Welche Kosten die AOK übernimmt.
Ein Junge trägt eine feste Zahnspange. Einen Teil der Kosten übernimmt die AOK.

Zahngesundheit

Zahnspange

Entwickelt sich die Zahnstellung bei Kindern und Jugendlichen unvorteilhaft, kann eine Zahnspange notwendig sein. Welche Kosten die AOK übernimmt.
Eine Zahnärztin spricht mit der Mutter eines Kleinkindes. Ab dem 6. Monat übernimmt die AOK die Kosten.

Leistungen für Kinder & Familien

Zahnärztliche Behandlung bei Kindern

Frühe Vorsorge für lebenslang gesunde Zähne: Die AOK trägt die Kosten für Versorgung und Behandlung ab dem 6. Monat.
Eine Frau beim Zahnarztbesuch liegt auf einem Behandlungsstuhl und lächelt. Die AOK bietet über Kooperationspartner spezielle Zahnzusatzversicherungen an.

Zusatzversicherungen

Zahnzusatzversicherung

Zusatzschutz für Ihre Zähne: Die AOK bietet über Kooperationspartner eine Zahnzusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Was zahlt die AOK für Zähne?

    Fehlende oder stark zerstörte Zähne können mit Zahnersatz ersetzt werden. Die AOK beteiligt sich mit einem Festzuschuss an den Kosten. Dieser beträgt in der Regel 60 Prozent. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft können Sie den Zuschuss noch erhöhen. Für Versicherte mit einem geringen Einkommen übernimmt die AOK unter bestimmten Voraussetzungen sogar den kompletten Festzuschuss.

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  • Welche Zähne werden von der Krankenkasse bezahlt?

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen – unabhängig davon, welche Zähne beschädigt sind. Bei Karies im Frontzahnbereich übernimmt die AOK zum Beispiel die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen und für alle anderen Zähne die Kosten für Standardmaterialien wie Amalgam. Müssen fehlende Zähne ersetzt werden, dann zahlt die Krankenkasse für Krone, Brücke oder Prothese einen Festzuschuss.

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  • Was muss ich selbst bezahlen?

    Zahnärztliche Leistungen, die über die gesetzliche Versorgung hinaus gehen, müssen Sie selbst bezahlen. Das betrifft zum Beispiel Inlays aus Gold oder Keramik. Hierfür übernimmt die AOK die Kosten für die Standardfüllung. Die Differenz zahlen Sie. Auch andere Behandlung mit ästhetischem Mehrwert wie Kunststofffüllungen im Backenzahnbereich, Keramikverblendungen am Zahnersatz oder eine Zahnaufhellung mittels Bleaching müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Grundsätzlich wird Sie Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin aber immer über die Zusatzkosten informieren. Um den Eigenanteil für bestimmte zahnärztliche Behandlungen zu reduzieren, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.

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