AOK Nordost. An Ihrer Seite. In jeder Lebenslage.

Geben Sie jetzt grünes Licht für Ihren Wechsel zu uns.

Ein Krankenkassenwechsel zur AOK Nordost lohnt sich!

Denn Sie profitieren von starken Zusatz- und Vorsorgeleistungen. 1,7 Millionen Versicherte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vertrauen uns bereits. Nutzen Sie für einen Wechsel zu uns einfach unser Onlineformular. Den Rest übernehmen wir.

Das erwartet Sie:

Mitglied werden

Vorteile sichern in jeder Lebenslage

Egal ob für Beschäftigte, Azubis, Studierende, Selbstständige oder die Familie - Wir haben die passenden Leistungen.

Starke Leistungen und umfassender Service

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Das AOK-Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro pro Jahr für Gesundheitskurse, Professionelle Zahnreinigung und mehr.
  • Unser Service, der zum Arbeitsrhythmus passt - online, telefonisch und an unseren zahlreichen Beratungsstandorten.
  • Medizinische Telefonberatung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.

Stark versichert in der beruflichen Unabhängigkeit

Vorteile für Selbstständige

  • Unser Service, der zum Arbeitsrhythmus passt - online, telefonisch und an unseren Beratungsstandorten.
  • Anpassung der Beiträge je nach Einkommen, flexibel mit oder ohne Einkommensnachweis bzw. Krankengeld. 
  • Medizinische Infos und Beratung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.

Umfassend versichert ab der Ausbildung

Vorteile für Auszubildende

Zusammen mit uns fit durchs Studium

Vorteile für Studierende

Zusammen gesund aufwachsen

Vorteile für Familien

So einfach wechseln Sie zu uns

Onlineformular ausfüllen

Nutzen Sie den Online-Mitgliedsantrag und füllen Sie die drei Bereiche Daten, aktuelle Informationen und aktuelle Versicherung aus.

Wir kümmern uns um den Rest

Eine Kündigung bei Ihrer aktuellen Krankenkasse ist nicht nötig. Darum kümmern wir uns. Bei Rückfragen zu Ihren Angaben setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Willkommen bei der AOK Nordost

Sie erhalten von uns die Mitgliedschaftsbestätigung mit Startdatum Ihrer neuen Mitgliedschaft.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Kündigungsfristen gibt es beim Wechsel der Krankenkasse?
    • Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ein Beispiel: Bei einer Kündigung an einem Tag im Dezember wäre der 1. März der Start bei der neuen Krankenkasse.
    • Es gilt eine 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse.
  • Gibt es Risiken beim Krankenkassen-Wechsel?
    Der Wechsel kommt nur zustande, wenn die neue Krankenkasse den Wechsel auch schriftlich bestätigt hat. Das heißt, ein ausfallender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Solange die alte Krankenkasse den Wechsel nicht bestätigt, bleibt man in der alten Versicherung.
  • Welche Möglichkeiten der Sonderkündigung gibt es?

    Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Auch die 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse entfällt. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart. Auch bei einem Wechsel des Versicherungsstatus (z. B. von Privat in Gesetzlich oder von Familienversicherung in eigene Krankenversicherung).

  • Muss der Arbeitgeber/ die Agentur für Arbeit informiert werden?
    Die neue Krankenkasse bestätigt per elektronischen Meldeverfahren dem Arbeitgeber die neue Krankenkasse. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber formlos übe den Wechsel. Bei Arbeitslosigkeit muss die Agentur für Arbeit informiert werden.
  • Kann ich von einer anderen regionalen AOK zur AOK Nordost wechseln?

    Ja, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

    • Sie wohnen, arbeiten oder studieren in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
    • Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist bei der AOK Nordost versichert.
  • Unter welchen Umständen muss die Krankenkasse gekündigt werden?
    Beim Verlassen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung muss gekündigt werden - beispielsweise bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung oder der Umzug ins Ausland.
  • Kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
    • Bei einer neuen Anstellung haben versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Möglichkeit, sofort die Krankenkasse zu wechseln. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart.
    • Die bisherige Krankenkasse muss nicht gekündigt werden. Die üblichen BIndungsfristen gelten ebenfalls nicht.
  • Was ist zu tun, wenn zum Zeitpunkt des notwendigen Arztbesuches die neue Gesundheitskarte noch nicht vorliegt?
    Melden Sie sich vor einem Arztbesuch bei uns, sollten Sie noch keine Karte bekommen oder Ihre Karte verloren haben. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung als vorläufigen Ersatz zu. Bitte legen Sie das Dokument bei Ihrem Arzt beziehungsweise Zahnarzt vor. Er kann dann mit uns abrechnen.
  • Wer zahlt welche Beiträge?

    Als gesetzliche Krankenversicherung sind unsere Beiträge abhängig von der jeweiligen Lebenssituation des Versicherten. Mehr Informationen zu den Beitragssätzen finden Sie unter Beitragssätze der AOK Nordost

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 0800 2655555 (Deutschlandweit kostenfrei).

Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular für einen Rückruf oder Beratung per E-Mail:

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Unsere Top-Leistungen

Unser Zuschuss für Ihre Gesundheit

AOK-Gesundheitskonto

Wir belohnen Ihren gesunden Lebensstil. Einfach individuelles Leistungspaket zusammenstellen und bis zu 500 Euro jährlich zurückbekommen: z. B. mit Zuschüssen für Fitnesstracker, zum Schwimmlernkurs oder zur osteopathischen Behandlung. 

Für die Vorsorge und Bewegung Ihres Kindes

AOK-Kinderbonus

Als Eltern sorgen Sie für die Gesundheit Ihres Nachwuchses und wir belohnen Sie dafür: Sammeln Sie ganz einfach Punkte mit Gesundheitsmaßnahmen, die uns bis zu 1.250 Euro wert sind.

24/7 Punkte sammeln und Prämien sichern

Bonusprogramm

Jährlich bis zu 390 Euro an Geldprämien über die “Meine AOK”-App holen – ganz einfach für sportliche Aktivität, Vorsorge und gesellschaftliches Engagement. Bereits für 10.000 Schritte am Tag gibt es Punkte.

Für ein strahlendes Lächeln

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Bei uns hat Prävention einen sehr hohen Stellenwert. Zahngesundheit ist wichtig und so einfach zu haben. Holen Sie sich Ihren Zuschuss von 50 Euro.