Füreinander nah. In jeder Lebenslage.

Jetzt wechseln und Vorteile sichern!

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse.

Ein Wechsel zu uns lohnt sich!

Denn wir bieten einen starken Service und top Zusatzleistungen über die gesetzlichen Leistungen hinaus. 

1,7 Millionen Versicherte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern profitieren bereits von unseren Vorteilen:

Überzeugt? Dann einfach unseren Online-Mitgliedsantrag ausfüllen und absenden. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse übernehmen wir.

Zum Online-Mitgliedsantrag

Vorteile sichern in jeder Lebenslage

Die passenden Gesundheitsleistungen und Extras entdecken – einfach und individuell mit dem Vorteilsrechner:

Zusammen gesund aufwachsen

Vorteile für Familien

Umfassend versichert

Vorteile für Berufsdurchstarter

  • Das AOK-Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro pro Jahr für Gesundheitskurse, Professionelle Zahnreinigung und mehr.
  • Mit Meine AOK die Krankenkasse 24/7 immer per App dabei haben, um z. B. Anträge oder Erstattungen digital einzureichen oder den Bearbeitungsstand zu checken .

     

     

Starke Leistungen und umfassender Service

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Das AOK-Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro pro Jahr für Gesundheitskurse, Professionelle Zahnreinigung und mehr.
  • Unser Service, der zum Arbeitsrhythmus passt - online, telefonisch und an unseren zahlreichen Beratungsstandorten.
  • Medizinische Telefonberatung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.

Stark versichert in der beruflichen Unabhängigkeit

Vorteile für Selbstständige

  • Unser Service, der zum Arbeitsrhythmus passt - online, telefonisch und an unseren Beratungsstandorten.
  • Anpassung der Beiträge je nach Einkommen, flexibel mit oder ohne Einkommensnachweis bzw. Krankengeld.
  • Medizinische Infos und Beratung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.

So einfach ist der Wechsel zu uns

Onlineformular ausfüllen

Im Online-Mitgliedsantrag die Bereiche Daten, aktuelle Informationen und aktuelle Versicherung ausfüllen.

Wir kümmern uns um den Rest

Die Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse übernimmt die AOK Nordost. Bei Rückfragen zu den Angaben wird direkt Kontakt aufgenommen.

Willkommen bei der AOK Nordost

Die AOK Nordost versendet die Mitgliedschaftsbestätigung mit dem Startdatum der neuen Mitgliedschaft.

Bereit für den Weg zur AOK Nordost?

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Kündigungsfristen gibt es beim Wechsel der Krankenkasse?
    • Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ein Beispiel: Bei einer Kündigung an einem Tag im Dezember wäre der 1. März der Start bei der neuen Krankenkasse.
    • Es gilt eine 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse.
  • Gibt es Risiken beim Krankenkassen-Wechsel?
    Der Wechsel kommt nur zustande, wenn die neue Krankenkasse den Wechsel auch schriftlich bestätigt hat. Das heißt, ein ausfallender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Solange die alte Krankenkasse den Wechsel nicht bestätigt, bleibt man in der alten Versicherung.
  • Welche Möglichkeiten der Sonderkündigung gibt es?

    Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Auch die 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse entfällt. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart. Auch bei einem Wechsel des Versicherungsstatus (z. B. von Privat in Gesetzlich oder von Familienversicherung in eigene Krankenversicherung).

  • Muss der Arbeitgeber/ die Agentur für Arbeit informiert werden?
    Die neue Krankenkasse bestätigt per elektronischen Meldeverfahren dem Arbeitgeber die neue Krankenkasse. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber formlos übe den Wechsel. Bei Arbeitslosigkeit muss die Agentur für Arbeit informiert werden.
  • Kann ich von einer anderen regionalen AOK zur AOK Nordost wechseln?

    Ja, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

    • Sie wohnen, arbeiten oder studieren in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
    • Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist bei der AOK Nordost versichert.
  • Unter welchen Umständen muss die Krankenkasse gekündigt werden?
    Beim Verlassen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung muss gekündigt werden - beispielsweise bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung oder der Umzug ins Ausland.
  • Kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
    • Bei einer neuen Anstellung haben versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Möglichkeit, sofort die Krankenkasse zu wechseln. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart.
    • Die bisherige Krankenkasse muss nicht gekündigt werden. Die üblichen BIndungsfristen gelten ebenfalls nicht.
  • Was ist zu tun, wenn zum Zeitpunkt des notwendigen Arztbesuches die neue Gesundheitskarte noch nicht vorliegt?
    Melden Sie sich vor einem Arztbesuch bei uns, sollten Sie noch keine Karte bekommen oder Ihre Karte verloren haben. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung als vorläufigen Ersatz zu. Bitte legen Sie das Dokument bei Ihrem Arzt beziehungsweise Zahnarzt vor. Er kann dann mit uns abrechnen.
  • Wer zahlt welche Beiträge?

    Als gesetzliche Krankenversicherung sind unsere Beiträge abhängig von der jeweiligen Lebenssituation des Versicherten. Mehr Informationen zu den Beitragssätzen finden Sie unter Beitragssätze der AOK Nordost

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Unsere Top-Leistungen

Unser Zuschuss für Ihre Gesundheit

AOK-Gesundheitskonto

Wir belohnen Ihren gesunden Lebensstil. Einfach individuelles Leistungspaket zusammenstellen und bis zu 500 Euro jährlich zurückbekommen: z. B. mit Zuschüssen für Fitnesstracker, zum Schwimmlernkurs oder zur osteopathischen Behandlung. 

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Als Eltern sorgen Sie für die Gesundheit Ihres Nachwuchses und wir belohnen Sie dafür: Sammeln Sie ganz einfach Punkte mit Gesundheitsmaßnahmen, die uns bis zu 1.250 Euro wert sind.

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