AOK Logo
AOK Logo

Ihr persönliches Gesundheitsbudget

Setzen Sie 500 Euro aus Ihrem AOK-Gesundheitsbudget für Mehrleistungen Ihrer Wahl ein. Osteopathische Behandlung, professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft, Impfungen und z. B. nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel? Sie entscheiden!

Bei uns ist mehr für Sie drin.

Freie Auswahl

Sie entscheiden, welche Mehrleistung Sie aus dem Gesundheitsbudget nutzen möchten.

Faire Kostenübernahme

Wir erstatten Ihnen 80 % der Kosten für Mehrleistungen. Bei der professionellen Zahnreinigung sind es bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.

Einfache Abwicklung

Einfach Privatrechnung, Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung online über „Meine AOK“, postalisch oder persönlich einreichen und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

Noch nicht bei der AOK?

Jetzt wechseln und Ihr persönliches AOK-Gesundheitsbudget sichern!

Ihr AOK - Gesundheitsbudget

Zwei junge Frauen die lachen

Professionelle Zahnreinigung für saubere, gesunde Zähne

Strahlende Zähne sind nicht nur schön, sondern auch weniger anfällig für Karies und Parodontitis. Gönnen Sie sich deshalb zweimal pro Kalenderjahr eine professionelle Zahnreinigung. Wir übernehmen die Kosten für bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.

Junger Mann mit einem Rucksack

Perfekter Schutz - nicht nur auf Reisen

Weltenbummler starten mit uns unbeschwert in den Urlaub. Ob gegen Gelbfieber, Malaria oder Hepatitis A/B: Bestimmte Reiseimpfungen erstatten wir im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets zu 80 %.

Eine junge Frau die den Baum umarmen

Heilung durch alternative Arzneimittel

Ihr jährliches Gesundheitsbudget von 500 Euro können Sie auch für alternative Arzneimittel verwenden. Wir übernehmen für Sie 80 % der Kosten im Kalenderjahr für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Kleines Mädchen küsst den Schwangerschaftsbauch ihrer Mama

Rundum-Komfort für werdende Mütter

Für viele Mehrleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt übernehmen wir 80 % der entstandenen Kosten.* Dazu zählen:

  • Rufbereitschaft für zugelassene Hebammen
  • Partner-Geburtsvorbereitungskurse
  • Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere
  • Erweiterte Schwangerschaft- oder Mutterschaftsleistungen

* weitere Informationen zum Erstattungsumfang und den Voraussetzungen finden Sie in unseren FAQs.

Patientin bei der Osteopathie Beratung

Sanftes Heilen mit Osteopathie

Ob Rückenprobleme, Kopfschmerzen oder andere Beschwerden: Mit Dehn-, Massage- und Grifftechniken lösen Osteopathen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Wir unterstützen das sanfte Heilen und erstatten 80 % der Kosten für osteopathische Behandlungen.*

* weitere Informationen zum Erstattungsumfang und den Voraussetzungen finden Sie in unseren FAQs

Gute Gründe für die AOK NordWest

Icon zum Thema Gesundheitsbudget. Sparschwein

Unser Beitragssatz

Der Zusatzbeitrag von 1,89 % trägt zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis bei.
Icon zum Thema Gesundheitskurse. Handel

Über 2000 Gesundheitskurse

Ein vielseitiges und für Mitglieder kostenloses Kursangebot hilft Ihnen, sich rundum wohl zu fühlen.
Icon aus zwei Sprechblasen

24 h Erreichbarkeit und medizinische Beratung am Telefon

Sie erreichen uns Tag und Nacht über unsere kostenfreie Hotline und natürlich über unser Online-ServiceCenter oder die App „Meine AOK“. Telefonische Informationen durch ein Fachärzte-Team erhalten Sie ebenfalls rund um die Uhr.

Einfach, direkt, online.

Jetzt zur AOK wechseln

Unsere Auszeichnungen sind Ihre Vorteile

Ganz einfach. So funktioniert das AOK-Gesundheitsbudget.

Icon zum Thema Ausw�ählen

1. Auswählen

Sie wählen aus den aufgeführten, gesunden Mehrleistungen die aus, die am besten zu Ihnen passen – z. B. die professionelle Zahnreinigung.
Icon zum Thema Einreichen

2. Einreichen

Ihre bezahlten Rechnungen und ggf. das Rezept reichen Sie einfach über das Online-ServiceCenter, über die App „Meine AOK“, per Post (Anschrift: 58079 Hagen) oder persönlich im Kundencenter ein.
Icon zum Thema Geld zurück

3. Geld zurück

Sie können sich freuen. Wir erstatten Ihnen bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr – und das natürlich schnell.

Bereits Mitglied?

Empfehlen Sie die AOK NordWest und sichern Sie sich eine Prämie.

Legen Sie los

Wenn Sie noch Fragen zu Details haben, dann rufen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das 500 Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest

  • Wie kann ich eine Leistung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets abrechnen?

    Einfach Rechnung und ggf. Rezept online über „Meine AOK“, postalisch oder persönlich einreichen und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

  • Welche Leistungen sind Bestandteil des AOK-Gesundheitsbudgets?

    Osteopathische Behandlung, professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft, (Reise-)Schutzimpfungen und z. B. nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel (siehe folgende Fragen).

  • Professionelle Zahnreinigung – was wird erstattet?

    Zahnreinigung beim Zahnarzt durch ausgebildetes Fachpersonal zweimal im Kalenderjahr bis zu 50 Euro.

  • Osteopathische Behandlungen – was wird erstattet?

    Untersuchungen und Behandlungen zum Beispiel durch anerkannte Osteopathen mit 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro.

    Zu Ihrer Sicherheit gelten dabei folgende Voraussetzungen:

    • Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept.
    • Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
  • Schutzimpfungen– was wird erstattet?

    Bestimmte Reiseschutzimpfungen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B, FSME oder Gelbfieber (80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro).

  • Alternative Arzneimittel – was wird erstattet?

    Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wurden.

    80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr.

  • Extra-Leistungen für Schwangere – was wird erstattet?

    24-Stunden-Rufbereitschaft durch eine zugelassene Hebamme.

    Partner-Geburtsvorbereitungskurs für den bei einer AOK versicherten werdenden Vater oder Partner/in (Für Geburtsvorbereitungskurse ab 2022 ist eine AOK-Versicherung für die Begleitung nicht mehr erforderlich).

    Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Mono- und Kombinationspräparate (keine Nahrungsergänzungsmittel), die von einem Vertragsarzt per Privatrezept verordnet wurden.

    B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken, Produkte für einen pH-Wert-Selbsttest, Zytomegalie- und Toxoplasmose-Test.

    Unterbringung einer AOK-versicherten Begleitperson im Familienzimmer des Krankenhauses (Bei Entbindungen ab 2022 ist eine AOK-Versicherung für die Begleitperson nicht mehr erforderlich).

    80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr.

  • Wie lange dauert es, bis ich das Geld für meine eingereichten Leistungen erhalte?

    Nach Einreichung Ihrer Rechnung und Ihres Rezepts erfolgt die Überweisung binnen weniger Arbeitstage auf Ihr Konto.

  • Warum werden die Leistungen nicht direkt über meine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet?
    Mit dem AOK-Gesundheitsbudget bekommen Sie Mehrleistungen, die über die normalen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Deswegen werden diese separat erstattet.
  • Welche Voraussetzungen muss ich für einen Wechsel zur AOK NordWest erfüllen?

    Mindestens eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    • Sie wohnen in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein.
    • Sie arbeiten bzw. studieren in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein.
    • Ihr Ehe- oder Lebenspartner (nach dem LPartG) ist bei der AOK NordWest versichert oder die AOK NordWest war Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.