Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz
Das Krankenhaustransparenzgesetz schafft die Voraussetzungen, dass sich Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzte über ein neues Online-Portal darüber informieren können, welches Krankenhaus welche Leistungen in welcher Qualität anbietet. Die bereits bestehende Berichterstattung über die Qualität der stationären Leistungserbringung wird so weiterentwickelt und ergänzt.
Beratungsfolge
- Fachanhörung: 30. August 2023
- Formulierungshilfe der Bundesregierung: 13. September 2023
- 1. Lesung Bundestag: 21. September 2023
- Anhörung im Bundestag: 27. September 2023
- 2./3. Lesung Bundestag: 19. Oktober 2023
- Bundesrat: 24. November 2023 (Vermittlungsausschuss angerufen)
- Inkrafttreten: nach Verkündung
Krankenhaustransparenzgesetz
Ein „Online-Atlas“ soll Bürgerinnen und Bürgern künftig einen besseren Überblick über das Angebot und die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von Krankenhäusern geben. Das Angebot soll am 1. April 2024 starten. In dem Online-Register sollen die Krankenhäuser in Versorgungslevel eingruppiert und ihr Leistungsangebot abgebildet werden, um Patienten bei der Wahl einer geeigneten Klinik zu helfen.
Stellungnahmen
Vorgesehen sind Angaben zu Personalschlüssel, Komplikationsraten und Fallzahlen. Zudem sollen die Kliniken je nach Spektrum ihres Leistungsangebots in Basis-, Fach-, Regel- und Maximalversorger eingeteilt werden. Diese im Zuge der großen Klinikreform vorgesehene Maßnahme soll bereits auch im Klinik-Atlas berücksichtigt werden.