Statement

AOK zum Beschluss des GKV-Sparpaketes: Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden

29.04.2026 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sowie den Eckwerteplan zum Bundeshaushalt 2027 kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

„Man kann sich nur wundern: Das Beitragsstabilisierungsgesetz, eine der wichtigsten Gesundheitsreformen Bei den umgangssprachlich als Gesundheitsreformen bezeichneten Gesetzgebungen handelt es sich um… der letzten Jahre, mutiert jetzt zum Haushaltssanierungsgesetz. Dieser Eindruck drängt sich nach der jetzigen Beschlusslage jedenfalls auf. 

So werden die Steuerzuschüsse für die GKV dauerhaft um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Dagegen fällt die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Bundesmittel zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit 250 Millionen Euro allenfalls symbolisch aus. Das ist keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden.

„Das einzig positive sind das Versprechen einer Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und die Abmilderung der sozialen Härten beim Krankengeld sowie bei der Mitversicherung von Ehepartnern.“

Ärgerlich ist auch, dass die gutverdienende Pharmaindustrie in Deutschland jetzt einen noch geringeren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten soll. Sie war schon in den ursprünglichen Plänen weitgehend verschont geblieben. Das ist nicht nachvollziehbar, zumal der von Gesundheitsministerin Nina Warken selbst so hochgelobte „Sicherheitspuffer“ zur Vermeidung absehbarer Beitragssatzsteigerungen mit dem Kabinettsentwurf komplett entfallen ist.

Im parlamentarischen Verfahren müssen die immer noch bestehende Schieflage und die neu entstandenen Unwuchten beseitigt werden. In der jetzigen Form kann dieses Gesetz seiner Zielstellung der Beitragssatzstabilisierung nicht gerecht werden. Stattdessen drohen zum Jahreswechsel schon wieder Beitragssatz-Anstiege. Vor allem fordern wir einen wirksamen Beitrag des Bundes zur kostendeckenden Finanzierung der Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger. Die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses ist nicht akzeptabel und sollte wieder einkassiert werden. Außerdem braucht es einen wirksamen Sparbeitrag der Pharmaindustrie zum GKV-Sparpaket.“

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