Krebsvorsorge
Krebsvorsorge
Krebs ist in Deutschland nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Das frühzeitige Erkennen verbessert die Erfolgsaussichten beziehungsweise die Möglichkeiten der Behandlung vieler Tumore. Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an.
Krebsvorsorge für Frauen
Ab einem Alter von 20 Jahren
Versicherte Frauen haben nun jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen und Ausfluss)
- Inspektion des Muttermunds
- Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und zytologische Untersuchung
- Gynäkologische Tastuntersuchung
Ab einem Alter von 30 Jahren
Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut. Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich.
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen der Brust)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen (Lymphknoten)
- Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
- Ab 35 Jahren alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Untersuchung des gesamten Körpers
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:
- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab dem 50. Lebensjahr bis zum Ende des 69. Lebensjahres
Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening
Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wurde 2002 auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. Daher erhält jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine persönliche Einladung zur Mammographie.
Die Kosten dieser Röntgenuntersuchung übernimmt die AOK für ihre Versicherten. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist, wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, von der Praxisgebühr ausgenommen.
Ab dem 55. Lebensjahr
Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
- Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)
- PDF-Download Patienteninformation zur Darmkrebsfrüherkennung
- PDF-Download Brustkrebsfrüherkennung – Infos für Patientinnen
- PDF-Download Merkblatt Zervixkarzinom
Datum der letzten Aktualisierung: September 2011
Krebsvorsorge für Männer
Ab einem Alter von 35 Jahren
Männer ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs. Das bedeutet:
- Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers
Ab einem Alter von 45 Jahren
Zudem haben Männer jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane. Dazu zählt:
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden und möglichen Störungen)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Tastuntersuchung der Prostata
- Abtasten der regionären Lymphknoten
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Dies umfasst:
- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab einem Alter von 55 Jahren
Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
- Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen.

