Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
AOK zahlt Impfung gegen Krebs für Mädchen von 12 bis 17 Jahren
Gebärmutterhalskrebs kann durch eine Infektion mit sogenannten Humanen Papillomaviren (HPV) ausgelöst werden. Die Übertragung von HPV erfolgt am häufigsten durch sexuelle Kontakte.
Fragen und Antworten zur Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
AOK zahlt Impfung gegen Krebs
Erste Impfung gegen Krebs

Die Impfung kann Studien zufolge vor einer Infektion mit bestimmten HPV-Viren (den sogenannten Typen 16 und 18) schützen. Sie verursachen rund 70 Prozent aller Gebärmutterhalskrebserkrankungen und deren Vorstufen. Für eine Impfung gegen den Gebärmutterhalskrebs sind inzwischen zwei Impfstoffe im Handel. Einer von ihnen schützt zusätzlich gegen die HPV Typen 6 und 11, die für etwa 90 Prozent aller Genitalwarzen verantwortlich sind. Neben den Humanen Papillomaviren HPV 16 und 18 sind noch etwa zehn weitere Typen bekannt, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können. Sie werden für die übrigen etwa 30 Prozent der Gebärmutterhalstumoren verantwortlich gemacht. Aus diesem Grund kann eine Impfung nicht vollständig schützen, sie senkt das Erkrankungs-Risiko aber deutlich.
Die Viren sind weit verbreitet
Da die Viren weit verbreitet sind, haben die meisten sexuell aktiven Menschen – Männer wie Frauen – bereits mit ihnen Kontakt gehabt. Das Virus wird hauptsächlich beim Geschlechtsverkehr übertragen, durch kleinste meist unsichtbare Verletzungen in der Schleimhaut. HPV können auch bei Männern Tumoren verursachen, allerdings wesentlich seltener als bei Frauen. Und auch nur bei einem geringen Teil der infizierten Frauen entstehen Zellveränderungen, die nach langer Zeit und dem Einfluss zusätzlicher Faktoren zu einem Gebärmutterhalskrebs führen können. Die Infektion selbst kann nicht behandelt werden. Nach Angaben des Krebsinformationsdienstes (KID) kann das Immunsystem jedoch in 80 Prozent der Fälle diese Eindringlinge wirksam bekämpfen und wieder aus dem Körper entfernen, bevor es zur Krebsentstehung kommt. Rauchen, ein geschwächtes Immunsystem oder Infektionen, zum Beispiel mit Herpes simplex, erschweren der Körperabwehr die Arbeit. Ob eine Infektion mit Humanen Papillomaviren besteht, kann durch eine Untersuchung festgestellt werden. Mehr zum Test auf Papillomaviren, der als sogenannte IgeL-Leistung privat zu zahlen ist, lesen Sie hier.
Für Mädchen von 12 bis 17
Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs kann nur vorbeugen. Deshalb ist sie nur für Personen sinnvoll, die noch keinen Sexualkontakt hatten und sich noch nicht infizieren konnten. Die AOK erstattet die Kosten der Impfung entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie für Mädchen von 12 bis 17 Jahren nach ärztlicher Beratung. Infos dazu gibt es in den AOK-Geschäftsstellen.
Kein Ersatz für Kondome

Die Impfung schützt nicht vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten wie Syphilis, Gonorrhoe oder AIDS. Auch Menschen, die gegen HPV geimpft sind, sollten deshalb zum Schutz gegen Ansteckung Kondome benutzen. Der Einsatz von Kondomen kann auch das Risiko einer HPV-Infektion und damit eines Gebärmutterhalskrebses deutlich senken. Man geht von bis zu 80prozentiger Schutzwirkung bei systematischem Gebrauch aus. Da die Erreger allerdings auch über die Haut übertragen werden können, bieten Kondome keinen vollständigen Schutz. Auch nicht in Kombination mit der Impfung, da diese wiederum nicht vor allen Varianten des Virus schützen kann.
Kein Ersatz für Früherkennungsuntersuchungen

Der Gang zur Früherkennungsuntersuchung ist trotz Impfung unbedingt empfehlenswert. Nur so können Vorstufen zum Krebs rechtzeitig und zuverlässig erkannt und behandelt werden. Durch die Impfung entsteht nur ein Schutz vor einem Teil der Krebs auslösenden Viren.
Fragen und Antworten zur Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
1. Wie wurde die Wirkung des Impfstoffs überprüft?
Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Infektion mit bestimmten Viren (Humanes-Papillomavirus, HPV) und der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses ist gesichert. Die neue Impfung schützt vor 70 Prozent der Krebs verursachenden HP-Viren. Die Zulassung der zwei im Handel befindlichen Impfstoffe erfolgte auf der Grundlage von mehreren klinischen Studien.
2. Wann muss die Impfung aufgefrischt werden?
Die belegte Wirkdauer der Impfstoffe liegt bei fünf Jahren. Ob danach eventuell eine Auffrischimpfung nötig sein könnte, wird derzeit in Folgestudien überprüft.
3. Kann die Krebsvorsorge entfallen?
Auch für geimpfte Frauen bleibt es weiterhin wichtig, regelmäßig die Früherkennungsuntersuchung zum Gebärmutterhalskrebs zu nutzen, da nicht alle Krebs auslösenden Viren durch die Impfung abgedeckt sind. Die regelmäßige Durchführung der Früherkennungsuntersuchung beugt dem Krebs vor. Durch die sogenannten PAP-Abstriche werden Veränderungen in den Zellen des Gebärmutterhalses frühzeitig erkannt und können dann rechtzeitig behandelt werden. Die Untersuchung wird AOK-versicherten Frauen ab dem Alter von 20 Jahren einmal pro Jahr angeboten. Die Kosten übernimmt die AOK, es muss dafür keine Praxisgebühr gezahlt werden.
4. Gibt es Informationen zu Nebenwirkungen der Impfung?
Die häufigsten Nebenwirkungen sind zumeist harmlos. Es handelt sich wie bei anderen Impfungen um selten auftretendes Fieber und Reaktionen an der Injektionsstelle (Rötung, Schmerz, Schwellung). Allerdings wurde in Einzelfällen von schwerwiegenden Nebenwirkungen der Impfung berichtet. Ob hier tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht, ist noch nicht abschließend geklärt. Ebenso stehen Ergebnisse von Langzeituntersuchungen noch aus. Daher sollte man sich vom Arzt ausführlich zur Abwägung von Nutzen und Risiko der Impfung beraten lassen. Bei Patientinnen mit einer Überempfindlichkeit (Allergie) gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile darf die Impfung allerdings nicht angewendet werden.

