AOK-Wahltarif YoungProfit
Der Wahltarif belohnt ein gesundheitsbewusstes Leben. Ohne Risiko erhalten Sie eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr, sofern Sie nur für die Gesundheitsvorsorge eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Die Idee des AOK-Wahltarif YoungProfit
Der Wahltarif belohnt ihr gesundheits- und kostenbewusstes Leben. Ohne Risiko erhalten Sie eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr, sofern Sie nur für die Gesundheitsvorsorge eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.

Leistungen ohne Einfluss auf den Bonus
- Gesundheitskurse und Gesundheitsreisen
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Vorsorgeuntersuchungen – zum Beispiel: Krebsfrüherkennung,
- Check-up, Hautkrebsscreening, Jugenduntersuchung (J2), zahnärztliche
- Vorsorgeuntersuchung (Prophylaxe)

Bonus-ausschließende Leistungen
- Ärztliche Leistungen mit einer Arzneimittelverordnung auf Kassenrezept, welches in der Apotheke eingelöst und nicht selbst gezahlt wird
- Zusätzliche Leistungen, die über die Zahnvorsorge hinausgehen – z. B. Mundschleimhautbehandlung
- kieferorthopädische Leistungen
- Krankengeld und Kinderkrankengeld
- Verhütungsmittel auf Kassenrezept

Welche Leistungen sind für meine Prämienzahlung unschädlich bzw. schädlich?
Unschädliche Leistungen
Behandlungskosten für mitversicherte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- § 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten – zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen sowie in den Lebenswelten älterer Menschen.
- § 20b Betriebliche Gesundheitsförderung
- § 20i Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung - Schutzimpfungen, deren Kosten gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Basis der Empfehlung der Ständigen Impfkommission von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden müssen.
- § 20j Präexpositionsprophylaxe - Ärztliche Beratung über Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV. Untersuchungen, die bei Anwendung der für die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind. Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe.
- § 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz – zum Beispiel AOK-Gesundheitsnavigators oder AOK-Elternratgeber.
- § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) – Zahnvorsorge in Schulen und Behinderteneinrichtungen bis zum 12. bzw. 16. Lebensjahr.
- § 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) – Zahnvorsorge ab 7 Jahre zweimal pro Kalenderjahr, ab 18 Jahre einmal pro Kalenderjahr.
- § 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft - Personen die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder stillen.
- § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- Leistungen, die während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung erbracht werden: Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge; sowie Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung.
- § 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln - während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung.
- § 24f Entbindung - Ambulante oder stationäre Entbindung sowie Leistungen für Unterkunft, Pflege und Verpflegung bei stationärer Aufnahme zur Entbindung für Mutter und das Neugeborene.
- § 24g Häusliche Pflege - soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist.
- § 24h Haushaltshilfe - soweit der Mutter wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
- § 24i Mutterschaftsgeld
- § 25 Gesundheitsuntersuchungen – Beispielsweise
- Check-Up, einmalig im Alter von 18 bis 35 Jahren und ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 3 Jahre.
- Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen ab dem Alter von 20 Jahren und bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren
- Hautkrebsscreening
- § 25a Organisierte Früherkennungsprogramme – Beispielsweise
- Darmkrebs
- Brustkrebs
- Gebärmutterhalskrebs
- § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche - Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Satzungsleistungen der AOK Niedersachsen
- § 7 Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe
- § 7a Bonus für Arbeitgeber bei Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung
- nach § 65a Abs. 2 SGB V
- § 7b Primäre Prävention durch Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- § 7d Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach § 20k SGB V
- § 10d Gesundheits- und Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- § 10e Kostenübernahme von Früherkennungsuntersuchungen
- § 10f Zusätzliche Leistungen der Hebammenhilfe nach § 11 Abs. 6 SGB V
- § 10g Professionelle Zahnreinigung
- § 10h Hautkrebsscreening
- § 10k Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende
- § 10m Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Beratung
Schädliche Leistungen
Ärztliche Leistungen mit einem zu Lasten der AOK Niedersachsen eingelösten Rezept für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
- § 23 Abs. 2 SGB V ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- § 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
- § 24 a Empfängnisverhütung
- § 24 b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
- § 27 SGB V Krankenbehandlung
- ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- zahnärztliche Behandlung
- Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen
- häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen
- § 27a SGB V Künstliche Befruchtung
- § 29 SGB V Kieferorthopädische Leistungen
- § 60 SGB V Fahrtkosten
Satzungsleistungen der AOK Niedersachsen
- § 7c Strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
- § 10i Zusätzliche kinderorthopädische Leistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V
- § 10j nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie und Anthroposophie)
- § 10l Digitale Versorgungsprodukte
- § 11 Krankengeldanspruch nach § 44 SGB V
- § 13c Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
So funktionierts
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens ein Jahr bereit, an dem AOK-Wahltarif YoungProfit teilzunehmen und bei der AOK Niedersachsen versichert zu bleiben.
Auszahlung der Prämie
Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung bis zum 30.09. des Folgejahres. Die AOK ermittelt Ihre individuelle Prämie. Wurden keine prämienschädlichen Leistungen in Anspruch genommen, ist eine Auszahlung von bis zu 150 Euro pro Jahr möglich.

Teilnahmeerklärung
Sie sind von den Vorteilen unseres AOK-Wahltarif YoungProfit überzeugt und möchten ihn nutzen? Dann nutzen Sie einfach unsere Online-Teilnahmeerklärung.
