AOK-Wahltarif Selbstbehalt 

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Wenn Sie in einem Jahr keine Rezepte für Medikamente oder Heilmittel auf AOK-Kosten eingelöst haben und auch nicht ins Krankenhaus mussten, überweisen wir Ihnen je nach Einkommen bis zu 500 Euro pro Jahr. 

Die Spielregeln

Die beste Tarifklasse für Sie

Der Tarif richtet sich nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen. Gern können Sie auch eine niedrigere Tarifklasse wählen, wenn Ihnen der maximale Selbstbehalt zu hoch ist. Die Wahl einer höheren Tarifklasse ist nicht möglich.

Grundprämie

Sie leben gesund und das wird belohnt. Gleich zu Beginn schreiben wir Ihnen die Grundprämie gut. Das sind bis zu 500 Euro. Und die Prämie gibt’s jedes Kalenderjahr neu, solange Sie am Tarif teilnehmen. Er verringert sich nur, wenn Sie Rezepte für Medikamente oder Heilmittel ein lösen oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. Je Leistung wird Ihnen ein pauschaler Selbstbehalt angerechnet.

Maximaler Selbstbehalt

Damit Ihr Einsatz überschaubar bleibt, ist der maximale Selbstbehalt begrenzt. Je nach Tarif beträgt er zwischen 130 und 620 Euro. Dank der gewährten Grundprämie liegt der effektive Selbstbehalt nur bei 80 bis 120 Euro

Beispielrechnung

* Beispielhaft an Tarifklasse 6 errechnet

So funktionierts

Wer kann teilnehmen?

Der Tarif ist grundsätzlich für jedes Mitglied geeignet. Werden die Krankenkassenbeiträge von Dritten gezahlt (z. B. bei Bezug von Arbeitslosengeld), ist eine Teilnahme nicht möglich. Nicht geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

Der AOK-Wahltarif Selbstbehalt im Überblick

*Die aktuell gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) erfragen Sie bitte im AOK-Servicezentrum
**Grundprämie bis maximal 20 % der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge
*** Maximaler Selbstbehalt verringert um Grundprämie

Wann kann man in den Selbstbehalt-Tarif einsteigen?

Die Teilnahme ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Die Prämienzahlungen und das maximale Risiko (s. Tabelle) gelten anteilig, wenn Sie kein ganzes Kalenderjahr teilnehmen.

Wie läuft die Abrechnung?

Bis zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden bei der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte festgestellt, die gutzuschreibende Prämie ermittelt und beides miteinander verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung oder ggf. auch die Forderung des Selbstbehalts.

 

Übrigens: Sie haben keine weitere Arbeit mit der Abrechnung – das erledigen wir für Sie.

Wie kann man sich anmelden?

Die Teilnahmeerklärung und alle weiteren Informationen bekommen Sie bei der AOK oder von Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Fragen und Antworten

Das sollten Sie außerdem wissen:

  • Der reine Arztbesuch wird nicht angerechnet.
  • Für Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen fällt für Sie kein Selbstbehalt an.
  • Leistungen für mitversicherte Familienangehörige werden nicht angerechnet.
  • Sie nehmen mindestens drei Jahre am AOK-Wahltarif Selbstbehalt teil und bleiben Mitglied der AOK Niedersachsen. In besonderen Fällen – Sie werden z. B. chronisch krank oder erhalten Bürgergeld – gilt ein Sonderkündigungsrecht.

 

In nur 2 Schritten AOK Mitglied werden

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Oliver Koczy

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