AOK Logo

Verlässlichkeit erLEBEN

AOK-Initiative zur sektorenunabhängigen Versorgung

Trotz vielfältiger Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung wurden zuletzt innovative Versorgungsansätze wie Gesundheitsregionen oder Primärversorgungszentren wieder aus dem Gesetzgebungsverfahren (des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)) herausgenommen. Die AOK hat daher ihre Positionen rund um sektorenunabhängige, zukunftsweisende Versorgung gebündelt. Ziel ist die strukturelle Ausgestaltung regionaler Gesundheitslösungen, um tatsächlich ein Plus an Versorgung zu erreichen. Auch zukünftig muss Versorgung vor Ort stattfinden. Dass große regionale Bedarfe bestehen, ist längst bekannt. Der Bundesgesetzgeber ist bei der Schaffung integrierter und sektorenunabhängiger Versorgungsstrukturen nicht entscheidend vorangekommen. Die traditionellen Sektoren innerhalb und zwischen den Versorgungselementen bestehen starr weiter und blockieren damit den Fortschritt – auch und gerade in strukturell und ökonomisch benachteiligten Regionen. Zum Verlassen des oftmals zu kurzgesprungenen Sektorendenkens braucht es unbedingt mehr Gestaltungsspielraum in der Fläche. Um eine sichere Versorgung auch für die Zukunft gemeinsam zu gestalten, muss auch den großen gesellschaftlichen Herausforderungen konzeptionell begegnet werden: dem demographischen Wandel mit einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft und den entsprechenden Auswirkungen auf den Arbeits- und Fachkräftemarkt, der Digitalisierung, der Verknappung von finanziellen Ressourcen sowie einem Wandel der Arbeitswelt. Die AOK ist hierfür ein verlässlicher Partner, sowie aktiver Kümmerer um die medizinisch-pflegerische Versorgung vor Ort und bringt die Erfahrungen und die Expertise in den notwendigen Transformationsprozess mit folgenden konkreten Vorschlägen ein.

Impuls: Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden ist nicht fair finanziert

Das IGES-Gutachten von 2024 zeigt: Die Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende sind nur zu gut einem Drittel gedeckt. Es ist Aufgabe des Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Nach der Rechtsprechung zählt dazu auch die Absicherung der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Bei den Sozialhilfebeziehenden kommen die Sozialhilfeträger (meist Kommunen) vollständig für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung auf. Bei der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden allerdings kommt der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht annähernd nach. Mit den vom Bund gezahlten Beiträgen wird eben nur gut ein Drittel der tatsächlichen Ausgaben für diesen Personenkreis gedeckt. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Bürgergeldbeziehende lagen 9,2 Milliarden Euro höher als die für diese Gruppe gezahlten Beiträge. Das zeigt das aktuelle Gutachten, mit dem die Deckungsquote von Einnahmen und Ausgaben der GKV für hilfebedürftige erwerbsfähige Personen im Jahr 2022 untersucht wurde. Durch diese systematische Unterfinanzierung gehen der GKV jedes Jahr Milliardenbeträge verloren. Die AOK mahnt den Gesetzgeber an, endlich für eine auskömmliche, faire Finanzierung im Sinne der Beitragszahlenden zu sorgen.

Bild: Jakub Zerdzicki auf Unsplash

Pflegepositionspapier zeigt Lösungen auf

Die AOK sieht in der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen und dem Fachkräftemangel große Herausforderungen für die Soziale Pflegeversicherung (SPV). In ihrem Positionspapier fordert sie grundlegende Reformen, um die Pflege vor Ort zu stärken und bedarfsgerechter zu gestalten. Dazu schlägt die AOK die Flexibilisierung des Leistungsrechts und die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege vor. Wichtig sei, Pflegebedürftige möglichst lange im gewohnten Umfeld zu versorgen, unterstützt durch innovative Wohnformen und stabile Netzwerke. Prävention, etwa durch Kurzzeitpflege und digitale Hilfsmittel, soll gestärkt werden. Zur Finanzierung fordert die AOK unter anderem einen dynamisierten Bundeszuschuss und eine regelmäßige Anpassung der Teilleistungen. Zudem wird ebenso der Ausbau des Pflegevorsorgefonds mit Steuermitteln vorgeschlagen, um die langfristige Finanzierung zu sichern. 

Bild: Josh Appel auf Unsplash

Die AOK Saarbrücken zieht um

Seit Dezember 2024 präsentiert sich die AOK Saarbrücken in neuen Räumlichkeiten im neu erschlossenen Areal Am Schanzenberg. Die AOK-Investition ist ein klares Bekenntnis zu Saarbrücken und den Menschen, die hier leben. Die AOK setzt auch weiterhin auf die persönliche Betreuung in den rund 30 Kundencentern an Saar, Nahe, Blies, Rhein und Mosel. In gut erreichbarer Nähe erleben AOK-Versicherte die AOK-Kompetenz für die Gesundheit der ganzen Familie. Nach rund 50 Jahren in der Halbergstraße präsentiert sich das neue Kundencenter und ebenso der AOK-Verwaltungsstandort „Am Schanzenberg“ offener und lichtdurchfluteter. Bequem und barrierefrei sind alle Räumlichkeiten für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende oder Rollatornutzende erreichbar. Ein klarer Pluspunkt für die ganze Familie. Bei der AOK allein im Saarland sind rund 200.000 Menschen krankenversichert. Diese erleben nun bestens geeignete, nachhaltige Räumlichkeiten mit einer verbesserten Wirtschaftlichkeit. So beispielsweise mit den Schwerpunkten auf guter Arbeitsatmosphäre sowie nachhaltiger Gebäudestruktur mit reduzierter Mietfläche. Das neue, angemietete Gebäude ist gemäß den Vorgaben für effiziente Gebäude nach BEG 40 errichtet. Die 6.200 Quadratmeter bedeuten zudem 45 Prozent weniger Flächenbedarf als am ehemaligen Standort, ein Zeichen für Effizienz und Nachhaltigkeit. Kundinnen und Kunden profitieren gemeinsam mit der Belegschaft von den zeitgemäßen Gegebenheiten. Denn die Gesundheitskasse gestaltet gesunde Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, die Beschäftigten stets zu stärken - sie sind das Herz der AOK. In diesem Sinne und nach diesem Muster findet der AOK-Immobilienmodernisierungsprozess im ganzen Gebiet von Rheinland-Pfalz und im Saarland statt. 

Zurückkehren zu „Das Jahr im Überblick“