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Euer Leben. Euer Tempo. Eure Kasse.

Ob AOK-Gesundheitskonto, Fitness-Tracker-Zuschuss, digitale Erstattungen: Wir passen uns eurem Lifestyle an, nicht umgekehrt.

Healthy Living ist euch wichtig. Bürokratie nicht.

Unser Motto „Füreinander nah“ nehmen wir ernst. Deshalb finden wir persönlich und unkompliziert eine Lösung für jede Lebenssituation.

"Ich investiere in meine Gesundheit. Das soll meine Kasse berücksichtigen."

Bewegung, Vorsorge, Gesundheitskurse: Gut, wenn sich euer Einsatz für eure Gesundheit auch auszahlt.

"Für eine einfache Erstattung soll ich ein Formular per Post schicken?"

Bei uns erledigt ihr alles digital.

„Bei welcher Kasse bekomme ich am meisten für mein Geld?

Oft sind es die zusätzlichen Vorteile, die im Alltag den Unterschied machen.

Wir belohnen euren gesunden Lifestyle. Mit echtem Geld, digitalen Tools und null Papierkram.

Beratung vereinbaren

Vorteile für Berufsdurchstarter

Vorteile für Berufsdurchstarter

AOK-Gesundheitskonto

Euer persönliches Gesundheitsbudget ist flexibel einsetzbar für vieles, was euch gesund hält. Rechnung per App oder Web einreichen, Erstattung in Tagen.

  • Zahnvorsorge: Professionelle Zahnreinigung wird über euer AOK-Gesundheitskonto gefördert – einfach Rechnung einreichen.
  • AOK-Gesundheitskurse: Yoga, Ernährungscoaching, Achtsamkeit – ihr wählt den Kurs, wir geben was dazu.
  • Fitness-Tracker: Wir leisten einen Beitrag zur Anschaffung eines Fitness-Trackers aus dem AOK-Gesundheitskonto.
  • Sportmedizinische Untersuchung: Lasst euren Gesundheitszustand für ein sicheres Training bei einem Sportmediziner oder einer Sportmedizinerin checken. Wir beteiligen uns an den Kosten.

Vorteile für Berufsdurchstarter

"Meine AOK"

Eure Krankenkasse immer dabeihaben? Das geht. Digital und 24/7 erreichbar.

  • Digitale Anträge: Krankmeldung, Mitgliedsbescheinigung, Adressänderung. Alles in der App oder im Web, ohne Papierkram, ohne Warten.
  • Digitale Erstattungen: Rechnung hochladen, erstattet bekommen. In Tagen, nicht in Wochen.
  • Bearbeitungsstand checken: für viele Anträge den aktuellen Bearbeitungsstatus einsehen, vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zur Entscheidung.

Bereit für eine Kasse, die euren Lifestyle versteht?

Der Wechsel ist digital, kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Kündigungsfristen gibt es beim Wechsel der Krankenkasse?
    • Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ein Beispiel: Bei einer Kündigung an einem Tag im Dezember wäre der 1. März der Start bei der neuen Mitgliedschaft.
    • Es gilt eine 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse.
       
  • Welche Möglichkeiten der Sonderkündigung gibt es?

    Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Auch die 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse entfällt. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart. Und bei einem Wechsel des Versicherungsstatus (z. B. von privat zu gesetzlich versichert oder von Familienversicherung in eigene Krankenversicherung).

  • Kann ich von einer anderen regionalen AOK zur AOK Nordost wechseln?

    Ja, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

    • Ihr wohnt, arbeitet oder studiert in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
    • Euer Ehe- oder Lebenspartner ist bei der AOK Nordost versichert.
       
  • Gibt es Risiken beim Krankenkassen-Wechsel?

    Der Wechsel kommt nur zustande, wenn beide Krankenkassen den Wechsel auch schriftlich bestätigt haben. Das heißt, ein ausfallender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Solange die alte Krankenkasse den Wechsel nicht bestätigt, bleibt ihr über eure aktuelle Kasse versichert.

  • Muss der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit informiert werden?

    Die neue Krankenkasse bestätigt per elektronischem Meldeverfahren dem Arbeitgeber die neue Krankenkasse. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber formlos über den Wechsel. Bei Arbeitslosigkeit muss die Agentur für Arbeit informiert werden.

  • Unter welchen Umständen muss die Krankenkasse gekündigt werden?

    Beim Verlassen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung muss gekündigt werden - beispielsweise bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung oder der Umzug ins Ausland.

  • Was ist zu tun, wenn zum Zeitpunkt des notwendigen Arztbesuches die neue Gesundheitskarte noch nicht vorliegt?

    Falls ihr noch keine Gesundheitskarte habt (oder diese verloren gegangen ist), senden wir euch eine vorläufige Ersatz-Bescheinigung zu. Bitte legt das Dokument beim Arzt- oder Zahnarztbesuch vor, damit die Abrechnung erfolgen kann.

  • Kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
    • Bei einer neuen Anstellung haben versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Möglichkeit, sofort die Krankenkasse zu wechseln. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart.
    • Die bisherige Krankenkasse muss nicht gekündigt werden. Die üblichen Bindungsfristen gelten ebenfalls nicht.
       
  • Wer zahlt welche Beiträge?

    Als gesetzliche Krankenversicherung sind unsere Beiträge abhängig von der jeweiligen Lebenssituation des Versicherten. Mehr Informationen zu den Beitragssätzen findet ihr unter Beitragssätze der AOK Nordost.