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Selbsthilfe rechtlich gesehen: Neue Rechtslage für Selbsthilfegruppen ab dem 01.01.2024

Online-Seminar

Beschreibung

Die „klassischen“ Selbsthilfegruppen agierten schon immer als „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“. In Abgrenzung zum Verein bestand damit stets Erklärungsbedarf, welche Rechte und Pflichten und welche Haftungsfolgen sich daraus für die Teilnehmenden ergeben und ob diese Gruppen überhaupt rechtsfähig seien.

Hier hat der Gesetzgeber ab dem 01.01.2024 für mehr Klarheit aber auch für mehr Möglichkeiten gesorgt. In dem Online-Seminar wird die neue Rechtslage für Selbsthilfegruppen (ohne Status eines eingetragenen Vereins) erläutert. Es wird dargestellt, was unverändert bleibt, was sich ändert  und welche neuen Chancen sich für die Gruppen eröffnen.

Referentin

Renate Mitleger-Lehner, Rechtanwältin, München
Autorin des Ratgebers: „Recht für Selbsthilfegruppen“
ISBN: 978-3-945-959-41-1

Das Seminar ist bereits ausgebucht. Gerne nehmen wir Sie auf die Warteliste.

Termin: 07.05.2024 (Dienstag) (auf 20 Teilnehmende begrenzt)
Uhrzeit: 17:30 – 19:00 Uhr