Unterschied Kur und Reha-Maßnahme
Kuren sollen Krankheiten vorbeugen. Reha-Maßnahmen dienen der Wiederherstellung der Gesundheit. Die AOK unterstützt Sie mit Angeboten im ambulanten und stationären Bereich.
Maßnahmen zum Gesundwerden und -bleiben
Kuren sind ambulante oder stationäre medizinische Vorsorgeleistungen und dienen der Vorbeugung von Erkrankungen. Eine Rehabilitationsmaßnahme soll Gesundheit wieder herstellen, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder das Leben damit zu erleichtern. Wenn so der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, kommt die Rentenversicherung für die Kosten auf. Für Maßnahmen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig werden, ist die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Ansprechpartner. Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen dauern meist drei Wochen. Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen können grundsätzlich alle vier Jahre beantragt werden. Aus dringenden medizinischen Gründen kann der Abstand kürzer sein. Ambulante Vorsorgekuren sind alle drei Jahre möglich.
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