Geplante Behandlung im europäischen Ausland
Als AOK-Versicherter können Sie für eine medizinische Behandlung ins EU-Ausland sowie in weitere europäische Länder reisen. Bitte klären Sie vorher mit Ihrer AOK, ob und unter welchen Bedingungen sich die Gesundheitskasse an den Behandlungskosten beteiligen kann.
In diesen Ländern ist eine geplante Behandlung möglich
- In den Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
- In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): Island, Liechtenstein und Norwegen.
- In der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
Achten Sie auf Qualifikation und Leistung
Es ist wichtig, dass der Leistungsanbieter, zum Beispiel der Arzt, der Zahnarzt oder der Physiotherapeut, über ausreichende Erfahrung und die entsprechende Qualifikation verfügt. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben, aus dem hervorgeht, welche Kosten auf Sie zukommen.
Das übernimmt die AOK
Die Rechnung des Leistungsanbieters, mit dem Sie einen privaten Behandlungsvertrag eingehen, bezahlen Sie zunächst selbst. Damit die AOK Ihre Ausgaben soweit wie möglich erstatten kann, benötigen Sie eine detaillierte und quittierte Rechnung für die Behandlung.
Die AOK darf Ihnen die Kosten dieser Behandlung bis zu der Höhe erstatten, die für dieselbe Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Das sind maximal die tatsächlich entstandenen Kosten. Vom Erstattungsbetrag werden noch ein Verwaltungskostenabschlag, Zuzahlungen und Eigenanteile abgezogen.
Das zahlen Sie selbst
Sie sollten damit rechnen, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Bei einigen Leistungen ist für eine Kostenerstattung eine vorherige Genehmigung erforderlich – insbesondere bei Krankenhausbehandlung sowie Zahnersatz. Sie sind sich unsicher, ob Ihre Leistung genehmigungspflichtig ist? Nähere Informationen lesen Sie bitte unter „Das sollten Sie zusätzlich wissen“.
Behandlung ohne Vorleistung
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie im Ausland Leistungen in Anspruch nehmen, ohne in Vorleistung zu treten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine geeignete Behandlung innerhalb Deutschlands nicht oder nicht in einem medizinisch vertretbaren Zeitraum stattfinden kann. Was medizinisch vertretbar ist, hängt individuell von Ihrem Gesundheitszustand ab.
Wichtig: Es muss sich um eine gesetzliche Leistung in Deutschland handeln. Sprechen Sie uns bitte hierzu rechtzeitig vor der geplanten Behandlung an, da Sie für die Kostenübernahme immer eine schriftliche Genehmigung beziehungsweise Zustimmung Ihrer AOK benötigen.
Zahnersatz im Ausland
Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung in einem der oben genannten Länder in Betracht ziehen, beachten Sie bitte:
- Vor Behandlungsbeginn muss der AOK der Heil- und Kostenplan des ausländischen Zahnarztes in deutscher Sprache vorliegen.
- Oft sind mehrere Reisen ins Ausland nötig, weil beispielsweise Kronen angepasst werden müssen. Rechnen Sie die Ausgaben, die für Sie persönlich dadurch anfallen, bei den Heil- und Kostenplänen ausländischer Zahnärzte hinzu. So können Sie die tatsächlichen Kosten mit einem Heil- und Kostenplan eines deutschen Zahnarztes vergleichen.
- Die in Deutschland üblichen Garantie- und Gewährleistungsansprüche von zwei Jahren könnten bei einer Behandlung im Ausland entfallen.
- Eine Übernahme von Gewährleistungsarbeiten in Deutschland ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Zahnersatz im Ausland eingesetzt wurde.
Das sollten Sie zusätzlich wissen
Arzneimittel aus der Apotheke
Um in einer Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel zu bekommen, brauchen Sie immer ein Rezept. Dieses können Sie grundsätzlich auch von Leistungserbringern wie Arzt oder Zahnarzt eines anderen EU-Staates erhalten. Allerdings könnte es zu Problemen in der deutschen Apotheke kommen, zum Beispiel wegen einer abweichenden Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, anderen Wirkstoffen oder Namen oder einfach wegen sprachlicher Hürden.
Empfehlung: Lassen Sie die Medikation auf der Verordnung vom behandelnden Arzt oder Zahnarzt so präzise wie möglich formulieren, am besten mit einer detaillierten Angabe der Zusammensetzung und der Wirkstoffe. Eventuell hilft hier der Beipackzettel Ihrer Medikamente, die Sie in Deutschland nehmen.
Heilmittel
Auch Heilmittel wie zum Beispiel Physiotherapie oder Bäder müssen ärztlich verordnet werden. Da eine Verordnung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, empfehlen wir, dass Sie sich eine ärztliche Verordnung von einem Arzt in Deutschland ausstellen lassen und damit Ihre Heilmittel im Ausland in Anspruch nehmen.
Einige Heilmittel-Verordnungen müssen vorab genehmigt werden. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie sie in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere für Heilmittel, die im Rahmen von Vorsorge-/Rehamaßnahmen verordnet werden. Lesen Sie hierzu Näheres unter Vorsorge-/Rehhabilitationsmaßnahmen.
Hilfsmittel
Hilfsmittel wie zum Beispiel Bandagen müssen ebenso ärztlich verordnet werden. Manche muss Ihre Krankenkasse sogar vorab genehmigen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer AOK.
Krankenhausbehandlung
Planen Sie eine Behandlung in einem Krankenhaus im europäischen Ausland, benötigen Sie immer eine vorherige Genehmigung durch die AOK. Fehlt diese, ist eine nachträgliche Kostenerstattungen durch die AOK leider nicht möglich. Sprechen Sie uns bitte vorher an.
Checkliste
- Sammeln Sie genügend Informationen über die Qualifikationen und Erfahrungen der Ärzte, Zahnärzte oder anderer Leistungserbringer.
- Lassen Sie sich über die Behandlung und eventuelle Neben- oder Nachwirkungen ausreichend aufklären.
- Fragen Sie genau nach, welche Leistungen Sie im Rahmen der Behandlung bekommen und wie viel diese kosten. Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben.
- Gibt es Garantieleistungen, zum Beispiel Nachbesserung?
- Können Sie sich verständlich machen, also spricht der Behandelnde oder Leistungserbringer deutsch oder verstehen Sie die Landessprache?
- Entscheiden Sie sich für eine Behandlung im Ausland, gehören ins Reisegepäck Ihre persönlichen Medikamente inklusive Beipackzettel und Kontaktdaten des Hausarztes.
- Bitte nicht vergessen: Für unvorhergesehene Erkrankungen nehmen Sie bitte immer die Europäische Krankenversicherungskarte mit (EHIC: European Health Insurance Card), die sich auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte befindet. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
Weitere Infos
Detaillierte Patienteninformationen zur gezielten Behandlung im EU-Ausland finden Sie auf der Seite der nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
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